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E-CommerceBranchenuntersuchung der Europäischen Kommission zeigt weit verbreitetes Geoblocking

Heute veröffentlichte die Europäische Kommission erste Erkenntnisse einer Branchenuntersuchung zum europäischen E-Commerce. Demnach ist das sogenannte Geoblocking, d.h. die regionale Sperrung von Internetinhalten durch den Anbieter, innerhalb der EU weit verbreitet und hält Verbraucher davon ab, Gebrauchsgüter im Netz zu kaufen oder auf digitale Online-Inhalte zuzugreifen. Vor dem Hintergrund der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt hatte die Europäische Kommission diese kartellrechtliche Untersuchung bereits im Mai 2015 eingeleitet. Für ein besseres Verständnis des elektronischen Handels in Europa wurden dafür Angaben von rund 1.400 Einzelhändlern und Anbietern digitaler Online-Inhalte der 28 EU Mitgliedsstaaten zusammengetragen. Folgende Ergebnisse sind festzuhalten:

  • Geoblocking erfolgt vorwiegend, indem der Versand von Gebrauchsgütern ins europäische Ausland verweigert oder ausländische Zahlungsverfahren abgelehnt werden. In seltenen Fällen werden Webseiten-Umleitungen oder die Verweigerung des Zugangs zu einer Website eingesetzt.
  • 38% der befragten Einzelhändler von Gebrauchsgütern (Bekleidung, Schuhe, Sportartikel, Unterhaltungselektronik) und 68% der Anbieter digitaler Online-Inhalte gaben an, bei Verbrauchern aus anderen EU-Ländern Geoblocking zu nutzen.
  • Als Ursache nannten 12% der Einzelhändler vertragliche Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkaufs. 59% der Inhalteanbieter gaben an, durch die Bereitsteller der Inhalte vertraglich zum Geoblocking verpflichtet zu sein. Ein Großteil des Geoblockings ist jedoch auch auf einseitige Entscheidungen von Unternehmen zurückzuführen.
  • Die Verbreitung des Geoblocking bei Online-Inhalten variiert erheblich zwischen den EU-Mitgliedstaaten und in Bezug auf verschiedene Kategorien digitaler Inhalte.

Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik kommentierte die Ergebnisse mit folgenden Worten: „Die im Rahmen unserer Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zusammengetragenen Informationen bestätigen die Hinweise, die uns zur Einleitung der Untersuchung veranlasst hatten: Geoblocking hindert die europäischen Verbraucher oftmals daran, in anderen EU-Ländern Waren zu kaufen und auf digitale Online-Inhalte zuzugreifen, und ist darüber hinaus in einigen Fällen auf Beschränkungen in Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Vertreibern zurückzuführen. Wenn ein nicht marktbeherrschendes Unternehmen einseitig beschließt, seine Waren bzw. Dienstleistungen nicht im Ausland anzubieten, dann verstößt dies nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Wenn Geoblocking jedoch auf Vereinbarungen zurückzuführen ist, müssen wir genau prüfen, ob ein wettbewerbsschädigendes Verhalten vorliegt, dem wir mit den Instrumenten der Wettbewerbspolitik begegnen können.“

Quelle: Europäische Kommission

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