„Gut gemeint“ ist nicht gleich „gut gemacht“. Eine gute Regulierungspraxis („Good Governance“) zeichnet sich dadurch aus, dass sie systematisch ex-post überprüft, ob politische Maßnahmen tatsächlich geeignet waren, die wesentlichen Ziele zu erreichen, ob die Maßnahmen effektiv und effizient umgesetzt wurden und wie das Kosten-/Nutzen-Verhältnis ausfällt. Auch die Frage, ob unterschiedliche Stakeholder-Gruppen in verschiedener Weise von einer Maßnahme profitiert haben oder auch nicht, steht bei Evaluationen im Fokus.
Für unsere Kunden überprüfen wir, inwieweit verbraucherpolitische Ziele mit einer Maßnahme erreicht oder gegebenenfalls nicht intendierte Nebeneffekte verursacht wurden. Hierfür betrachten wir die Ziele der Maßnahme, entwickeln ein Evaluationskonzept, erheben und analysieren die notwendige Daten und leiten Schlussfolgerungen sowie Handlungsempfehlungen ab. Hierzu kombinieren wir unterschiedliche Methoden wie etwa die Modellbildung, die Durchführung von Verbraucher- oder Expertenbefragungen oder auch Fokusgruppen.