ConPolicy
Kontakt

ProduktsicherheitBundesregierung fordert den Erhalt hoher Sicherheits- und Verbraucherschutzstandards bei Bauprodukten

Derzeit verpflichtet die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten dazu, europäisch harmonisierte Normen für Bauprodukte anzuwenden, um so deren Qualitätseigenschaften zu bestimmen und zu kontrollieren. Gegen die unzureichende Umsetzung dieser Baunormen reichte die Bundesregierung heute eine Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) ein.

Dies sind wichtige Einzelheiten:

  • Bislang erklärt die Kommission zusätzliche nationale Qualitätsanforderungen und Sicherheitsprüfungen bei Bauprodukten, die über die europäische CE-Kennzeichnung hinausgehen, für rechtswidrig.
  • Aus Sicht der Bundesregierung beschränken diese EU-Baunormen hingegen die Regelungsmöglichkeiten zur Errichtung sicherer Bauwerke. Zudem wird das Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzniveau verringert.
  • So müssen nach aktueller EU-Regelung bspw. die Hersteller von Fußbodenbelägen keine Nachweise über die Schadstoffkonzentration und -emission ihrer Bodenbeläge angeben.

Mit dieser Klage zielt die Bundesregierung darauf ab, dass die momentane Normengestaltung der Kommission durch ein EUGh-Urteil aufgehoben und so Möglichkeiten nationaler Ergänzungsregelungen rechtsverbindlich eröffnet werden.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Mehr Informationen