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VerbraucherschutzBundesregierung stärkt Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring

Die Bundesregierung hat kürzlich im Kabinett eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen, um die Rechte von Verbraucher:innen im Zusammenhang mit Scoring zu stärken. Scoring bezeichnet die Verwendung von Wahrscheinlichkeitswerten über zukünftiges Verhalten von Personen zur Entscheidung über zukünftige Vertragsverhältnisse. Dieser Schritt erfolgt als Reaktion auf ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023, welches die bisherige Praxis des Scorings in Deutschland betrifft. Die Änderungen zielen darauf ab, mehr Transparenz zu schaffen, den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern und gleichzeitig einen verlässlichen Rechtsrahmen für das Scoring zu etablieren.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

  • Transparenz und Schutz für Verbraucher:innen: Eine der zentralen Neuerungen besteht darin, dass Verbraucher:innen künftig umfassend darüber informiert werden müssen, welche Daten und Kategorien von Daten ihren individuellen Scorewert beeinflusst haben. Dies umfasst auch Angaben darüber, wie diese Daten gewichtet wurden und welche Bedeutung der ermittelte Scorewert hat. 
  • Verbot diskriminierender Faktoren: Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Verbot der Verwendung bestimmter Faktoren für das Scoring, die potenziell diskriminierend wirken könnten. Dazu gehören beispielsweise die Verwendung der Postleitzahl zur Bewertung der Zahlungsfähigkeit sowie die Berücksichtigung von Daten zur politischen Orientierung oder ethnischen Zugehörigkeit. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, jegliche Form von Diskriminierung durch das Scoring zu unterbinden und die Gleichbehandlung aller Verbraucher:innen sicherzustellen.
  • Rechtssicherheit und verbessertes Schutzniveau: Die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes schafft einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für das Scoring und legt gleichzeitig ein verbessertes Schutzniveau für Verbraucher:innen fest. Damit sollen die Vorteile des Scorings und der Bonitätsprüfungen auf Basis großer Datenmengen weiterhin genutzt werden können, während gleichzeitig der Verbraucherschutz gestärkt wird.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke bezeichnet diese neuen Regeln als einen Meilenstein im Verbraucherschutz und betont die Bedeutung der transparenten und gerechten Gestaltung des Scorings. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts wird die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes nun im Bundestag verabschiedet und muss anschließend den Bundesrat passieren. Die Federführung liegt hierbei beim Bundesinnenministerium (BMI).

Quelle: BMUV

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