Heute stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Ergebnisse einer Untersuchung von Cookie-Bannern auf Webseiten vor. Den Ergebnissen der Untersuchung zufolge verstoßen zehn Prozent dieser Cookie-Banner eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Hierfür haben die Verbraucherzentralen, der vzbv, der Verbraucherservice Bayern und der Bund der Versicherten (BdV) im April 2021 auf insgesamt 949 Webseiten aus diversen Branchen (Reise, Lebensmittel-Lieferdienste, Online-Shops, Partnervermittlung, Versicherungen) untersucht, wie die EU-weiten Datenschutzvorgaben in den Cookie-Bannern umgesetzt wurden.
Dies sind weitere Einzelheiten:
- Etwa zehn Prozent der 949 Webseiten verwendeten eindeutig rechtswidrige Cookie-Banner. Auf einigen Seiten galt bspw. ein Weitersurfen bereits als Einwilligung aller Cookies (5,7 Prozent), zum anderen waren die Einstellungen schon vorausgewählt (2,6 Prozent) oder es wurden sonstige unzulässige Merkmale beanstandet, wie bspw. fehlende Cookie-Banner, obwohl Daten gespeichert wurden (1,6 Prozent).
- Zudem wurden viele der untersuchten Cookie-Banner als rechtliche Grauzone eingestuft, da die Banner auf den ersten Blick zwar zulässig wirkten, aber durch Tricks versuchten, die Entscheidung der Nutzerinnen und Nutzer zu lenken.
An folgenden Merkmalen können Verbraucherinnen und Verbraucher rechtskonforme Cookie-Banner erkennen:
- Auflistung aller Cookies: Die Möglichkeit nachzulesen, welche Cookies verwendet werden und zu welchem Zweck diese Daten sammeln.
- Einfache Möglichkeit, alle Cookies ablehnen: Alle Cookies können auf der ersten Seite – spätestens aber nach dem ersten Klick – abgelehnt werden. Hierfür können auch Formulierungen wie "nur erforderliche" oder "nur notwendige" verwendet werden.
- Aktive Zustimmung: Die Möglichkeit, aktiv zuzustimmen, welche Cookies erlaubt werden sollen und welche nicht, ist vorhanden. Keine Cookies – außer technisch notwendige – sind vorausgewählt.
- Spätere Deaktivierung: Ein Hinweis darauf, dass Cookies auch später deaktiviert werden können, ist vorhanden. Am besten ist dazu auch ein Link hinterlegt.
- Datenschutzerklärung: Das Cookie-Banner verweist auf eine Datenschutzerklärung, in der Informationen dazu bereitgestellt werden, was mit erhobenen Daten geschieht.
Klaus Müller, vzbv-Vorstand, sagte hierzu: „Die meisten Cookie-Banner gehen den Verbraucherinnen und Verbraucher gehörig auf den Keks. Unsere Stichprobe zeigt, dass rund zehn Prozent der Banner zudem eindeutig rechtswidrig sind. Die Verbraucherzentralen, Verbraucherverbände und der vzbv bündeln deshalb ihre Kräfte, um juristisch dagegen vorzugehen und die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Rechtswidrige Cookie-Banner sind kein Kavaliersdelikt. Die zunehmende Daten-Schnüffelei gefährdet die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher und führt zum durchleuchteten Bürger.“
Quelle: vzbv
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