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VerbraucherschutzErhebliche Mängel bei Umsetzung des Kündigungsbuttons für Online-Kündigungen

Heute präsentierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aktuelle Untersuchungsergebnisse zum Thema Online-Kündigungen und dem gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton. Für kostenpflichtige Laufzeitverträge, die auch online angeboten werden, beispielsweise Abonnements für Zeitungen, Streamingdienste sowie Mobilfunk- und Stromlieferverträge, fehlte bei 72 Prozent der knapp 3.000 untersuchten Websites eine gesetzeskonforme Umsetzung.

Für diese Untersuchung wurden zum einen im Rahmen eines Aufrufs 354 Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewertet. Zum anderen hat der vzbv für diese automatisierte Websiteanalyse ein Skript in der Programmiersprache Python entwickelt, mit dem effektiv 2.995 Online-Anbieter von Laufzeitverträgen gefiltert werden konnten, die seit dem 01. Juli 2022 verpflichtet sind, einen Kündigungsbutton anzubieten.

Dies sind die zentralen Ergebnisse:

  • In den eingereichten Meldungen berichteten Verbraucherinnen und Verbraucher, dass ein Kündigungsbutton auf den meisten Anbieterseiten fehlte oder nur schwer auffindbar war.
  • Bei Websites mit ausgewiesenem Kündigungsbutton meldeten die Betroffenen, dass das Vertragsverhältnis nicht vollständig beendet wurde und selbst nach Vertragsende noch Geldbeträge abgebucht wurden. Außerdem wurde gemeldet, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhielten oder Kündigungen aufgrund technischer Fehler gar nicht verarbeitet wurden.
  • Die automatisierte Websiteanalyse bestätigte, dass bei nur 28 Prozent der 2.995 untersuchten Websites eine gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbutton eingehalten wurde.
  • Auf Websites mit einem Button wichen die Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab oder waren nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert.

Ramona Pop, vzbv-Vorständin, sagte hierzu: „Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben. Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis auseinanderzusetzen.“

Quelle: vzbv

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