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Digitalisierung Erster Kommissionsbericht zur Bewertung der DSGVO veröffentlicht

Die Europäische Kommission veröffentlichte heute ihren ersten Bericht zur Bewertung und Überprüfung der vor zwei Jahren in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dem Bericht zufolge hat die DSGVO die meisten ihrer Ziele erreicht – vor allem aufgrund starker und durchsetzbarer Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger sowie eines neu geschaffenen europäischen Governance- und Durchsetzungssystems.

Dies sind die wichtigsten Ergebnisse für Verbraucherinnen und Verbraucher:

  • Die DSGVO stärkt europäische Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten und sensibilisiert sie, indem sie für Transparenz sorgt und Einzelpersonen somit zu durchsetzbaren Rechten verhilft – bspw. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.

  • Laut einer Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte haben 69 Prozent der über 16-Jährigen in der EU bereits von der DSGVO gehört. Weitere 71 Prozent der Gesamtbevölkerung wissen um ihre jeweilige nationale Datenschutzbehörde.

  • Insbesondere bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit könnten europäische Verbraucherinnen und Verbraucher laut DSGVO-Bericht jedoch noch besser unterstützt werden.

  • Die Datenschutzvorschriften der DSGVO sind zeitgemäß, indem sie Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen in Zeiten des digitalen Wandels aktiver mitzubestimmen, was mit ihren Daten geschieht.

  • Nationale Datenschutzbehörden wenden ihre erweiterten Abhilfebefugnisse bei Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht praktisch an – von Verwarnungen und Verweisen bis hin zu Bußgeldern. Zur effektiven Rechtsdurchsetzung statten viele Mitgliedstaaten ihre Behörden bereits mit den entsprechenden personellen, technischen und finanziellen Mitteln aus.

  • Für alle nationalen EU-Datenschutzbehörden zusammengenommen stieg der Personalbestand zwischen 2016 und 2019 um 42 Prozent und die Mittelausstattung um 49 Prozent an. Allerdings gibt es hierbei noch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.

Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz, merkte hierzu an: „Die DSGVO hat bei allen ihren Zielen Erfolge verzeichnet und ist inzwischen weltweit eine Referenz für Länder, die ihren Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Datenschutzniveau bieten wollen. Der heutige Bericht zeigt aber auch, dass wir noch mehr tun können. So brauchen wir beispielsweise EU-weit mehr Einheitlichkeit bei der Anwendung der Vorschriften: Dies ist für Bürgerinnen und Bürger ebenso wichtig wie für Unternehmen und insbesondere KMU. Wir müssen ferner sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Um dies zu erreichen, wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzausschuss sowie im regelmäßigen Austausch mit den Mitgliedstaaten Fortschritte genau überwachen, damit sich das volle Potenzial der DSGVO entfalten kann.“

Quelle: EK
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