Im Rahmen der jährlichen branchenspezifischen Überprüfung von Websites („Sweeps“) leiteten die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden im Oktober 2016 eine koordinierte Untersuchung von 352 Reisevergleichs- und Buchungsportalen ein. 235 der untersuchten Websites beinhalteten dabei Unregelmäßigkeiten und irreführende Inhalte.
Dies sind die wichtigen Einsichten zu Online-Reiseportalen:
- Verbindlichkeit und Transparenz von Preisen: In einem Drittel der untersuchten Portale entsprach der zuerst angezeigte Preis nicht dem tatsächlichen Endpreis. Bei einer ähnlich hohen Fallzahl war der Gesamtpreis oder die Art und Weise der Preisberechnung nicht verständlich.
- Lockangebote: In 20 Prozent der Fälle waren umworbene Sonderangebote nicht wirklich für Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar.
- Verfügbarkeitsangaben: In einem von vier Fällen wurde auf den Websites nicht darauf hingewiesen, dass Aussagen über knappe Verfügbarkeit (bspw. „nur noch 2 verfügbar“ oder „nur heute verfügbar“) sich strikt auf die eigene Website bezogen. Das letzte Zimmer, das auf der betreffenden Website vermarktet wird, ist somit nicht zwangsläufig das letzte günstige Zimmer in einem Hotel.
Im Anschluss wird nun das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) die Betreiber der Websites mit irreführenden Inhalten kontaktieren und zur Behebung der Unregelmäßigkeiten auffordern. Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, merkte dazu an: „Das Internet bietet den Verbrauchern zahlreiche Informationen, um ihren Urlaub zu planen und dabei Urlaubsreisen zu vergleichen und zu buchen. Wenn jedoch die Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend. Die betreffenden Unternehmen müssen die europäischen Verbraucherschutzvorschriften genauso einhalten wie Reisebüros. Die Verbraucher sollten online in gleichem Maße geschützt sein wie offline.“
Quelle: Europäische Kommission
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