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NachhaltigkeitEU will Greenwashing verbieten und Verbraucherinformationen verbessern

Das Europäische Parlament (EP) und der Europäische Rat erzielten heute eine vorläufige Einigung über neue Vorschriften zum Verbot irreführender Werbung und zur verbesserten Produktinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Diesen neuen und ab 2026 in Kraft tretenden Regeln aktualisieren die EU-Richtlinie zum grünen Wandel hinsichtlich verbotener Geschäftspraktiken und problematischem Marketing wie Greenwashing und frühzeitiger Obsoleszenz. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesen Praktiken zu schützen und ihnen zu besseren und nachhaltigeren Kaufentscheidungen zu verhelfen.

Die neuen Bestimmungen sehen unter anderem Verbote vor für:

  • Verwendung von nachhaltigen Claims ohne Nachweis über eine hervorragende Umweltbilanz des entsprechenden Produkts wie bspw. „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral" oder „Öko“.
  • Klimaneutrale Behauptungen, die auf dem Ausgleich von CO2-Emissionen statt deren Vermeidung beruhen und ein Produkt als umweltneutral oder mit verringerter oder gar positiver Umweltauswirkung anpreisen. Solche Behauptungen sind höchst irreführend und mitunter in den umweltschädlichsten Sektoren wie der Luftfahrt und der Lebensmittelindustrie weit verbreitet.
  • Grüne Labels, die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Behörden festgelegt wurden.
  • Behauptungen über die Produktlanglebigkeit in Bezug auf die Nutzungsdauer oder -intensität unter normalen Bedingungen, wenn diese nicht nachgewiesen sind.

Ursula Pachl, stellvertretende BEUC-Generaldirektorin, kommentierte dies: „Den Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt eine entscheidende Rolle bei der Umstellung auf umweltfreundliche Produkte zu. Es ist daher eine gute Nachricht, dass sie mehr Informationen erhalten, um beim Kauf von Lebensmitteln, neuer Kleidung oder Haushaltsgeräten nachhaltige Entscheidungen treffen zu können. Die neuen EU-Vorschriften werden es ihnen ermöglichen, sich in der Flut umweltbezogener Angaben zurechtzufinden und langlebige Produkte auszuwählen. Generische Claims tauchen überall auf, von Lebensmitteln bis hin zu Textilien. Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren sich in einem Dschungel grüner Umweltaussagen und wissen nicht, welche davon vertrauenswürdig sind. Zum Glück bringen die neuen Vorschriften etwas Ordnung in dieses Chaos. So werden Unternehmen nun erklären müssen, warum ein Produkt umweltfreundlich ist. Dies ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir Verbraucherinnen und Verbraucher zu nachhaltigeren Konsumentscheidungen anleiten wollen. Auch das Verbot von CO2-neutralen Angaben ist ein positives Signal, denn klimaneutraler Käse, Plastikflaschen, Flüge oder Bankkonten existieren nicht. Bei solche Angaben handelt es sich schlicht und einfach um Greenwashing. Damit soll der Eindruck erweckt werden, dass Unternehmen ernsthaft versuchen, ihre Klimaauswirkungen einzudämmen, wenngleich diese Behauptungen in Wahrheit wissenschaftlich falsch sind und niemals verwendet werden sollten.“

Quelle: EP & BEUC

Weitere Informationen und BEUC-Pressemitteilung