Heute präsentierte die Europäische Kommission neue Leitlinien für Mitgliedstaaten, um Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Behörden dabei zu unterstützen, aktiv an der kollaborativen Wirtschaft zu partizipieren. Vor dem Hintergrund der europäischen Binnenmarktstrategie, zielt die Kommission darauf ab, kollaborative Geschäftsmodelle wie Plattformen für Car-Sharing oder private Ferienwohnungen, ganzheitlich in der EU zu fördern. Die vorgeschlagene Agenda beinhaltet Leitlinien dafür, wie bestehendes EU-Recht in diesem dynamischen Sektor angewendet werden sollte und bietet sowohl Marktteilnehmern als auch Behörden Aufschluss zu folgenden Fragen:
- Welche Marktzugangsanforderungen können auferlegt werden? Kollaborative Plattformen sollten keinen Genehmigungs- oder Zulassungsanforderungen unterliegen, sofern sie lediglich als Vermittler zwischen Verbraucherinnen und Verbraucher und Anbietern von Dienstleistungen fungieren (bspw. bei Mobilität oder Unterkunft).
- Wer ist haftbar, wenn es zu Problemen kommt? Plattformen können von der Haftung für Informationen befreit werden, die sie im Namen dritter Dienstanbieter speichern. Für von ihnen selbst angebotene Dienstleistungen (bspw. Zahlungsabwicklungen) sollten Plattformen jedoch ausnahmslos haften. Zudem ermuntert die Kommission kollaborative Plattformen dazu, weiterhin auf freiwilliger Basis gegen gesetzeswidrige Online-Inhalte vorzugehen und so das Verbrauchervertrauen zu stärken.
- Wie werden die Nutzer durch das EU-Verbraucherrecht geschützt? Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken geschützt werden. Dabei sollen keine unverhältnismäßigen Pflichten für solche Privatpersonen entstehen, die nur gelegentlich Dienstleistungen erbringen oder anbieten.
- Welche Steuervorschriften finden Anwendung? Dienstleistungsanbieter und kollaborative Plattformen sind wie andere Marktteilnehmer auch Steuern unterworfen (bspw. Einkommen-, Körperschaft- und Mehrwertsteuer). Mitgliedstaaten werden dazu aufgerufen, die Anwendung von Steuervorschriften in der kollaborativen Wirtschaft weiter zu vereinfachen und klarer zu gestalten.
Mit dieser Mitteilung werden die EU-Mitgliedstaaten dazu angehalten, bestehende Rechtsvorschriften im Sinne der Leitlinien zu überprüfen und falls notwendig zu ändern. Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, kommentierte das Vorhaben wie folgt: „Die kollaborative Wirtschaft stellt für Verbraucherinnen und Verbraucher eine bereichernde Erfahrung dar und ebnet den Weg für neue Chancen in diversen Märkten. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen an diesen neuen Konsum-Modellen partizipieren. Wir stimmen mit der Kommission insofern überein, als dass man die Vorteile dieses boomenden Sektors nutzen sollte. (…) Die kollaborative Wirtschaft öffnet ebenfalls neue Türen für Verbraucherinnen und Verbraucher, um selbst Dienstleistungen anzubieten. Damit dies problemlos verläuft, braucht es klare Regeln, damit Verbraucherinnen und Verbraucher genau wissen, ab wann sie offiziell als kommerzielle Händler agieren und welche Verpflichtungen sie damit eingehen."
Quelle: Europäische Kommission
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