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Digitaler BinnenmarktEuropäische Kommission präsentiert neue Regeln, um EU-weiten Online-Handel zu stärken

Heute präsentierte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket, um den grenzüberschreitenden E-Commerce im europäischen digitalen Binnenmarkt voranzutreiben. Vor dem Hintergrund der Agenda Europa 2020 verfolgt die digitale Binnenmarktstrategie das Ziel, nationale Schranken im Onlinehandel zu beseitigen und einen grenzüberschreitenden digitalen Markt zu schaffen.

Die Gesetzesvorschläge des aktuellen E-Commerce Pakets adressieren folgende Handlungsschwerpunkte:

  • Geoblocking verhindern: Vor allem online werden Verbrauchern Angebote aus anderen Ländern oft vorenthalten, indem sie bspw. zu speziellen Websites umgeleitet oder zu landesspezifischen Zahlungsmitteln aufgefordert werden. Daher sollen Rechtsvorschriften dafür sorgen, dass Verbraucher, die Waren und Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat per Internet oder vor Ort erwerben, nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen und aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes diskriminiert werden. Objektive und nachprüfbare Gründe zur Diskriminierung wie das Mehrwertsteuerrecht oder Vorschriften zum Gemeinwohlschutz stellen dabei die einzigen Ausnahmen dar.
  • Grenzüberschreitende Paketzustellung verbessern: Die vorgelegten Regelungen streben mehr Preistransparenz und eine bessere Regulierungsaufsicht bei grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten an. Damit können Verbraucher von günstigeren Tarifen und Rücksendemöglichkeiten profitieren, auch bei Sendungen aus abgelegenen Randgebieten.
  • Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel steigern: Überarbeitete Regelungen zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz räumen nationalen Behörden mehr Befugnissen ein. Hierdurch wird auch die internationale Kooperation untereinander vereinfacht und somit Verbraucherrechte besser durchgesetzt.
  • Behörden wären dann in der Lage zu überprüfen, ob Verbraucher durch Geoblocking diskriminiert werden oder ob Konditionen für den Kundendienst (bspw. Rücktrittsrecht) geltendem EU-Recht entsprechen; sie könnten dann etwa anordnen, dass Websites mit betrügerischen Angeboten sofort gelöscht werden und zudem Informationen bei Registrierstellen für Domainnamen und Banken anfordern, um die entsprechende Händleridentität zu ermitteln.

Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, kommentierte das Paket wie folgt: „Zu viele Menschen in Europa kaufen nicht gerne online, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder für schwer durchsetzbar halten. Ich möchte, dass Verbraucher beim Online-Kauf ebenso viel Vertrauen haben können wie beim persönlichen Einkauf im Laden. Wir werden den Verbraucherschutzbehörden schärfere Mittel an die Hand geben, damit sie die Rechte der Verbraucher im Online-Handel besser durchsetzen und betrügerische Praktiken abstellen können. Das heute vorgelegte Paket leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass der Verbraucherschutz mit dem Internet Schritt hält und Rechtssicherheit für den Handel geschaffen wird.“

Quelle: Europäische Kommission

Weitere Informationen, Factsheet zum grenzüberschreitendem Online Shopping in der EU und Info-Kit Verbraucherpolitik der Kommission