Heute stellte die Europäische Kommission politische und rechtliche Konzepte vor, um die europäische Datenwirtschaft im Rahmen der 2015 vorgestellten digitalen EU-Binnenmarktstrategie weiter voranzubringen. Dabei ging es unter anderem um rechtliche Unklarheiten, die mit der neu aufgekommenen Datenwirtschaft einhergehen und politischer Lösungsansätze bedürfen. Folgende Aspekte sind dabei zentral:
- Datenlokalisierungsanforderungen: Die Kommission will mit Mitgliedsstaaten und Stakeholdern in Kontakt treten, um die Verhältnismäßigkeit von Datenlokalisierungsanforderungen, deren Einfluss auf Unternehmen und öffentliche Organisationen sowie Durchsetzungsmaßnahmen bei ungerechtfertigten Datenlokalisierungsanforderungen zu erörtern.
- Datenzugang und -übermittlung: Die weit verbreitete Nutzung nicht personenbezogener und maschinell generierter Daten kann potentielle Innovationen, Start-ups und Geschäftsmodelle „Made in Europe“ hervorbringen.
- Haftung bei Datenprodukten und -diensten: Die geltenden europäischen Haftungsvorschriften werden den derzeitigen Datenprodukten und -diensten bislang noch nicht gerecht.
- Datenübertragbarkeit: Die Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten ist derzeit kompliziert, bspw. in Fällen, in denen ein Unternehmen große Mengen seiner Daten von einem Cloud-Dienstanbieter auf einen anderen übertragen will.
Andrus Ansip, zuständiger Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, merkte dazu an: „Es sollte ein freier Datenfluss zwischen Standorten, über Grenzen hinweg und innerhalb eines einheitlichen Datenraums möglich sein. In Europa werden Datenfluss und Datenzugang oft durch Datenlokalisierungsvorschriften oder andere technische und rechtliche Beschränkungen behindert. Wenn unsere Datenwirtschaft Wachstum und Beschäftigung hervorbringen soll, müssen Daten genutzt werden. Dafür müssen sie allerdings verfügbar sein und analysiert werden können. Um das Potenzial der Datenwirtschaft auszuschöpfen, brauchen wir einen koordinierten, europäischen Ansatz, der auf wirksamen EU-Vorschriften zum Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten beruht.“
Quelle: Europäische Kommission
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