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Digitaler EU-BinnenmarktEuropäischer Rat präsentiert neue Regeln für die Lieferung digitaler Inhalte

Heute präsentierte der Europäische Rat seine Position zur neuen EU-Richtlinie über Verträge bei der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienste zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen in der EU. Damit werden neue Regeln festgesetzt, um europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein hohes Maß an Schutz und Rechtssicherheit vor allem beim grenzüberschreitenden Kauf zu bieten.

Dies sind wesentliche Elemente der neuen Richtlinie:

  • Geltungsbereich der Richtlinie: Eingebettete digitale Inhalte, beispielsweise "over the top" zwischenmenschliche Kommunikationsdienste (OTTs), bündeln die Verarbeitung personenbezogener Daten. In diesem Zusammenhang sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf vertragliche Abhilfemaßnahmen haben. Dies soll nicht nur für Verträge gelten, bei denen sie für digitale Inhalte oder Dienstleistungen zahlen, sondern auch wenn Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellen, die dann seitens der Lieferanten verarbeitet werden.
  • Abhilfemaßnahmen wegen mangelnder Versorgung und Nicht-Konformität: Lieferanten sollen bei ausbleibender Lieferung eine „zweite Chance" erhalten bevor der Vertrag gekündigt werden kann. Bei Nicht-Konformität bietet dies mehr Flexibilität bei der Umsetzung auf nationaler Ebene. Denn so können Bedingungen für die Anwendung unterschiedlicher Abhilfemaßnahmen festlegt und eine Hierarchie zwischen ihnen vermieden werden.
  • Zeitraum der Beweisumkehr: Die Beweislast bei Nicht-Konformität liegt beim Lieferanten für ein Jahr.

Joseph Maskat, Präsident des Europäischen Rates, merkte dazu an: „Bei Online-Musik, Filmen, Apps, und Diensten wie Facebook oder YouTube werden diese neuen Regelungen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Gewissheit beim grenzüberschreitenden Einkauf bieten. Es ist ein ehrgeiziger, aber dennoch behutsamer und ausgewogener Kompromiss, der die Rechte für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellt und gleichzeitig die Möglichkeit bietet, durch Förderung von Innovation und Wettbewerb neue Geschäftsmöglichkeiten für EU-Unternehmen zu schaffen."

Quelle: Europäischer Rat

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