Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) unterzeichnete heute seine ersten Empfehlungen für nachhaltigere und länger haltbare Konsumgüter in der EU. Diese Empfehlungen wurden daraufhin vom Europäische Parlament bewilligt und umfassen die folgenden Eckpunkte:
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Garantie: Zukünftige Rechtsvorschriften sollen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzliche Garantien über die Lebensdauer eines Produkts erhalten. Zudem sollten Hersteller direkt für mögliche Produktfehler haften.
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Produktinformationen und Langlebigkeit: Hersteller sollten Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits vor dem Kauf Informationen zur Produktlebensdauer zur Verfügung stellen und außerdem das Problem der vorzeitigen Obsoleszenz angehen. Denn so wären Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und potenzielle Probleme später zu vermeiden.
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Recht auf Reparatur: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen von ihrem „Recht auf Reparatur“ Gebrauch machen können – dies würde Produktreparaturen sowohl billiger als auch leichter umsetzbar machen. Derzeit stellt die mangelnde Verfügbarkeit und/oder die Kosten einer Reparatur weiterhin ein großes Hindernis für Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Dies führt letztendlich häufig dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein völlig neues Produkt kaufen, obwohl in vielen Fällen eine einfache Reparatur ausreichen würde.
Als nächstes ist es Aufgabe der Europäischen Kommission, einen geeigneten Legislativvorschlag vorzulegen.
Quelle: BEUC
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