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Gesetzentwurf zur alternativen Streitbeilegung von Bundesregierung verabschiedet

Am 27.05.2015 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung verabschiedet. So soll zukünftig neben dem gerichtlichen Rechtsschutz ein Netz von außergerichtlichen Schlichtungsstellen dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Streitigkeiten mit Unternehmen einfach und unbürokratisch beilegen können.

Konkret sieht das neue Gesetz vor:

  • Konflikte über mangelhafte Waren oder Dienstleistungen zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen können zukünftig in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren kostenfrei beigelegt werden.
  • Die Teilnahme an diesem alternativen Streitbeilegungsverfahren ist für Unternehmen freiwillig, muss jedoch in den Allgemeinen Geschäftbedingungen oder auf der Webseite eindeutig kommuniziert werden.
  • Neben privaten Schlichtungsstellen für verschiedene Bereiche sollen weiterhin Universalschlichtungsstellen auf Länderebene eingerichtet werden.

Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas kommentierte den Gesetzesbeschluss wie folgt: „Durch den Ausbau der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten werden sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer neue niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung geschaffen. Wir sind zuversichtlich, dass es viele private Schlichtungsstellen geben wird, die von der Wirtschaft initiiert, begleitet und getragen werden.“

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Quelle: BMJV