Zusammen mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden veröffentlichte die Europäische Kommission heute die Ergebnisse eines EU-weiten Screenings von 560 kommerziellen Websites für Produkte, Dienstleistungen und digitale Inhalte. Demnach erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Kauf von Kleidungsstücken, Schuhen, Computersoftware oder Unterhaltungstickets häufig unklare Informationen zu Preisen und Preisnachlässen.
Dies sind die Einzelheiten:
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Etwa 60 Prozent der untersuchten Websites präsentierten ihre Preise und Sonderangebote auf eine Art und Weise, die nicht den EU-Verbrauchervorschriften entspricht.
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So war der Endpreis auf 211 Websites bei Zahlung höher als der ursprünglich angebotene Preis. In 39 Prozent dieser Fälle wurden eindeutige Angaben zu unumgänglichen Zusatzgebühren wie für Lieferung, Zahlungsweise oder Buchungsgebühren unterschlagen.
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Bei rund einem Drittel (31 Prozent) der Websites, die Preisnachlässe anboten, war die Berechnung des Preisnachlasses nicht nachvollziehbar oder es wurde vermutet, dass diese Sonderangebote nicht echt waren und keinen Preisvorteil bedeuten.
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Ein leicht zugänglicher Link zur Online-Plattform für Streitbeilegungen fehlte auf 59 Prozent der Websites. Diese Plattform soll dabei helfen, Konflikte zwischen Händlern und Verbraucherinnen und Verbraucher außergerichtlich zu lösen. Ein entsprechender Link ist nach EU-Recht verpflichtend anzugeben.
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Außerdem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher laut EU-Recht bei Online-Käufen über ihr Widerrufsrecht informiert werden – diese Information wurde jedoch bei fast 30 Prozent der Websites nur unzureichend dargestellt.
Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte hierzu: „Online-Shopping bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern zahlreiche interessante Angebote. Bei mehr als der Hälfte der Websites sind jedoch Unregelmäßigkeiten festzustellen, insbesondere bei der Art und Weise, wie Preise und Preisnachlässe beworben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher werden so häufig in die Irre geführt und müssen einen höheren Preis zahlen als beabsichtigt. Das muss aufhören. Ich bin schockiert, dass diese Probleme auf so vielen Websites auftreten – ich hoffe, sie sind nicht beabsichtigt. Online-Händler müssen die EU-Verbraucherschutzvorschriften umfassend beachten. Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden mit Unterstützung der Kommission nun die notwendigen Schritte unternehmen, um derartige unlautere Geschäftspraktiken zu unterbinden.“
Quelle: Europäische Kommission
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