Heute veröffentlichte der norwegische Verbraucherverband (NCC) einen Bericht, der die Nutzungsbedingungen sowie technischen Merkmale der internetverbundenen Spielzeugpuppen „My friend Cayl“ und „i-Que“ (sogenannte „connected toys“) untersucht. Im Rahmen eines größeren NCC-Projektes zum Internet der Dinge deckt der Bericht erhebliche Mängel dieser Spielzeuge bezüglich der Verbraucherrechte auf Privatsphäre und Sicherheit vor allem bei Kindern auf. Dies sind die zentralen Untersuchungsergebnisse:
- Sicherheitsmangel: Die Spielzeuge können mühelos über mobile Endgeräte ferngesteuert werden, so dass jede beliebige Person über die Spielzeuge sprechen und zuhören kann – auch ohne physische Anwesenheit.
- Rechtwidrige Nutzungsbedingungen: Vor der Erstbenutzung des Spielzeuges müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zustimmen, dass Nutzungsbedingungen ohne persönliche Kenntnisnahme geändert werden können. Zudem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zustimmen, dass persönliche Daten für gezielte Werbemaßnahmen verwendet werden und dass diese Informationen ebenfalls mit unbenannten Dritten geteilt werden können. Nach Auffassung des NCC begründet dies einen eindeutigen Verstoß gegen die EU-Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln und zum Datenschutz und möglicherweise auch gegen die Richtlinie zur Spielzeugsicherheit.
- Geheimnisse der Kinder werden geteilt: Jegliche Kommunikationsdaten zwischen Kind und Spielzeug werden gesammelt und an das US-Unternehmen Nuance Communications weitergeleitet, welches sich auf Spracherkennungstechnologien spezialisiert hat. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese Information mit Dritten zu teilen und Sprachdaten für vielfältige Zwecke zu verwenden.
- Kinder unterliegen verstecktem Marketing: Über installierte und vorprogrammierte Sätze werben die Spielzeuge für verschiedene kommerzielle Produkte. Beispielsweise gibt die Puppe „Cayla“ an, wie sehr sie Disney-Filme mag, während der dazugehörige App-Anbieter kommerzielle Beziehungen zu Disney hat.
Monique Goyens, Generaldirektorin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, kommentierte die Ergebnisse wie folgt: „Kinder sind besonders verletzlich und haben Anspruch auf Produkte und Dienstleistungen, die ihre Rechte auf Sicherheit und Privatsphäre schützen. Solange Hersteller solche Themen nicht ernst nehmen, ist klar, dass internetverbundene Spielzeuge nicht für Kinder geeignet sind. Mehr und mehr Hersteller dringen in die digitale Welt vor. Dabei müssen sie entsprechende Risiken der digitalen Welt bezüglich Sicherheit und Privatsphäre sorgfältig beachten. Generell wird die Marktüberwachung mit der zunehmenden Verbreitung von internetverbundenen Geräten immer komplexer. Europäische Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend zu schützen, stellt eine große Herausforderung dar, bei der die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbraucherorganisationen essentiell ist.“
Quelle: European Consumer Organisation BEUC
Weitere Informationen, Bericht zu den Nutzungsbedingungen und technischen Merkmalen