ConPolicy
Kontakt

DigitalisierungIT-Sicherheitskennzeichen des BSI nun auch für Videokonferenzdienste

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun auch das IT-Sicherheitskennzeichen für Videokonferenzdienste eingeführt. Dieses Kennzeichen soll Privatanwender:innen helfen, die Sicherheitseigenschaften von IT-Produkten zu verstehen und dazu beitragen, ein grundlegendes Sicherheitsniveau auf dem Verbrauchermarkt zu etablieren. Anbieter:innen, deren Videokonferenzdienste die Basisanforderungen der DIN SPEC 27008 erfüllen, können das neue Kennzeichen nun beantragen. Seit der Coronapandemie sind Videokonferenzen im Privatleben unverzichtbar geworden. Allerdings ist vielen Verbraucher:innen nicht klar, welche Sicherheitseigenschaften die Videokonferenzdienste haben. Mit dem neuen Standard DIN SPEC 27008, der als Grundlage für das IT-Sicherheitskennzeichen dient, haben Videokonferenzanbieter erstmals ein Basis-Sicherheitsniveau vereinbart.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner betonte, dass das IT-Sicherheitskennzeichen Verbraucher:innen eine klare Übersicht über die Sicherheit von IT-Produkten und -Diensten bieten würde. Es trägt dazu bei, Cybersicherheit auf einem einfachen Niveau im Alltag umzusetzen. Anbieter:innen von Videokonferenzdiensten können das Kennzeichen beantragen, um ihre Erfüllung grundlegender IT-Sicherheitsanforderungen zu demonstrieren und schnelle Updates bei Bedarf zu gewährleisten. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards wird während der gesamten Kennzeichnungsdauer überprüft.

Die wichtigsten Fakten im Überblick: 

  • Die DIN SPEC 27008 wurde über einen Zeitraum von 18 Monaten von einem Anbieterkonsortium entwickelt, wobei das BSI den Prozess begleitete und den Standard schließlich für das IT-Sicherheitskennzeichen geeignet befand. 
  • Die Norm zielt darauf ab, potenzielle Risiken für die Informationssicherheit und die Privatsphäre von Nutzer:innen zu adressieren und technische Richtlinien vorzugeben, um diese Risiken zu minimieren. 
  • Sie umfasst verschiedene Aspekte wie Accountschutz, angemessenes Update- und Schwachstellenmanagement, zeitgemäße Authentisierungsmechanismen, sicheren Rechenzentrumsbetrieb sowie weitere Sicherheitsfunktionen wie aktuelle Verschlüsselungstechnologien. Zudem legt sie Wert auf Transparenz und Kontrolle während Videokonferenzen, insbesondere wer auf welche Weise zugreifen kann.
  • Die Einhaltung der Sicherheitsstandards wird während der gesamten Kennzeichnungsdauer überprüft.

Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Weitere Informationen