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EU-BinnenmarktKommission fördert EU-Binnenmarkt durch weitere Maßnahmen

Heute präsentierte die Europäische Kommission ein neues Maßnahmenpaket zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Zukünftig können europäische Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen viele bürokratische Aufwände online erledigen, etwa bei Berufsausübung oder Geschäftstätigkeiten in einem anderen EU-Staat. Zudem sollen die Maßnahmen dazu beitragen, dass die gemeinsam vereinbarten Regeln eingehalten werden.

Das Maßnahmenpaket umfasst folgende Initiativen:

  • Ein zentrales digitales Zugangstor soll europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern einen besseren Zugang zu hochwertigen Informationen, Online-Verwaltungsverfahren und -Hilfsdiensten bieten. So sollen künftig beispielsweise die Beantragung einer Geburtsurkunde oder die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs online getätigt werden können. Wichtige von nationalen Behörden aufgenommene Bürgerdaten müssten demnach nur einmal vorgelegt werden und könnten dann auf Antrag des Nutzers für die meisten grenzüberschreitenden Verfahren wiederverwendet werden.
  • Durch ein Binnenmarkt-Informationstool kann die Kommission sensible Geschäftsinformationen anfordern – etwa hinsichtlich mutmaßlichem Geoblocking oder Preisen und zugrundeliegenden Kosten von grenzüberschreitenden Paketzustellungen. Dies unterstützt die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften und damit den Verbraucherschutz.
  • Der SOLVIT-Aktionsplan sieht einen kostenfreien Dienst für Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen vor, wenn diese bei einem Umzug oder grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU Schwierigkeiten mit öffentlichen Verwaltungen haben.

Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, erklärte hierzu: „Wir begrüßen die Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Verbrauchererfahrung im EU-Binnenmarkt. (…) Verbraucherinnen und Verbraucher sind in der Regel mehr über ihre Rechte besorgt, wenn sie etwas von ausländischen Händlern kaufen. Sie profitieren von einer zentralen Informationsstelle zur ihren Rechten. Die Kommission sollte die geplanten Maßnahmen an echten Verbrauchern testen, um sicherzustellen, dass deren tatsächlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Zudem sollte das digitale Zugangstor darüber informieren, was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können, wenn während eines Auslandsaufenthalts oder beim grenzüberschreitenden Einkauf etwas schief geht."

Quelle: Europäische Kommission und die Europäische Verbraucherorganisation BEUC

Weitere Informationen und EC-Pressemitteilung