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VerbraucherschutzKommission fordert weitere Verbesserungen in der Einhaltung von EU-Verbrauchervorschriften durch Social-Media-Unternehmen

Vergangenen Donnerstag veröffentlichten die Europäische Kommission und andere EU-Verbraucherbehörden die Änderungen der Nutzungsbedingungen von Facebook, Twitter und Google+ zur Anpassung an die Verbraucherschutzbestimmungen der EU. Demnach hält die Kommission die Social-Media-Unternehmen dazu an, weitere Änderungen vorzunehmen, um den EU-Verbrauchervorschriften besser nachzukommen.

Nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden wurde im November 2016 eine Durchsetzungsmaßnahme eingeleitet, die Änderungen seitens der Unternehmen zum ersten Quartal 2018 vorsah. Dabei stimmten die Betreiber sozialer Netzwerke ausdrücklich zu, folgende Missstände zu beseitigen:

  • Nutzungsbedingungen, die die Haftung von Social-Media-Netzwerken in Bezug auf die Dienstleistung begrenzen oder vollständig ausschließen

  • Nutzungsbedingungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu nötigen, auf verbindliche EU-Verbraucherrechte zu verzichten

  • Bedingungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht entziehen, eine gerichtliche Klage in dem Mitgliedstaat einzureichen, in dem sie wohnhaft sind

  • die Klausel, mit der die Plattform von der Pflicht zur Kenntlichmachung von kommerzieller Kommunikation und gesponserten Inhalten entbunden wird

Dies sind die bisherigen Änderungen im Überblick:

  • EU Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nicht mehr auf ihre EU-Verbraucherrechte verzichten und können bspw. ihr Widerrufsrecht bei Online-Käufen ausüben.

  • Verbraucherklagen können nun auch in Europa eingereicht werden – und nicht zwangsläufig dort, wo sich der ausländische Firmensitz befindet, bspw. in Kalifornien.

  • Social-Media-Plattformen werden mehr Verantwortung gegenüber EU Verbraucherinnen und Verbrauchern übernehmen – ähnlich wie die Anbieter von Offline-Diensten.

  • Facebook und insbesondere Twitter haben sich jedoch nur teilweise mit wichtigen Fragen zu ihrer Haftung befasst und damit, wie Nutzerinnen und Nutzer über die mögliche Entfernung von Inhalten oder Vertragskündigungen informiert werden.

  • Auch im Hinblick auf das „Melde- und Abhilfeverfahren“, mit dem Verbraucherschutzbehörden illegale Inhalte melden und ihre Entfernung beantragen, sind die Änderungen bei einigen Unternehmen nicht ausreichend.

Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, merkte dazu an: „Soziale Netzwerke dienen als Werbe- und Verkaufsplattformen, daher müssen sie auch die Verbraucherschutzregeln vollständig einhalten. Ich freue mich, dass die Maßnahmen der nationalen Behörden zur Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzbestimmungen Früchte tragen, da einige Unternehmen auf ihren Plattformen nun für mehr Verbrauchersicherheit sorgen. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass dies immer noch nicht abgeschlossen ist und so viel Zeit in Anspruch nimmt. Dies bestätigt, dass wir neu gestaltete Rahmenbedingungen für Verbraucher benötigen. Die EU-Verbraucherschutzvorschriften müssen eingehalten werden, und Unternehmen, die das nicht tun, sollten mit Sanktionen belegt werden.“

Quelle: Europäische Kommission

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