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EU-BinnenmarktKommission plädiert für günstige grenzüberschreitende Zahlungen und transparente Währungsumrechnungen

Heute präsentierte die Kommission ihren Vorschlag für günstigere grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU und für faire Währungsumrechnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Unter diesen neuen Regeln gelten EU-weit für alle grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen die gleichen Preise – auch außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Außerdem sollen Transparenz und Wettbewerb bei Währungsumrechnungsdiensten verbessert werden.

Beide Vorschläge zielen darauf ab, den EU-Binnenmarkt stärker zu integrieren. So können Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten entsprechende Vorteile genießen, wenn sie auf einfachem Weg Geld senden, Bargeld abheben oder im Ausland bezahlen möchten.

Der Vorschlag umfasst folgende Aspekte:

  • Insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher aus Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sollen denselben Preis für Euro-Transaktionen wie für inländische Zahlungen in der lokalen amtlichen Währung zahlen, das heißt ein geringes oder gar kein Entgelt.

  • Für mehr Transparenz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend über die Kosten einer Währungsumrechnung informiert werden, bevor sie eine Zahlung in einer anderen Währung als der eigenen tätigen. So können sie die Kosten verschiedener Umwandlungsoptionen für die bestmögliche Entscheidung vergleichen.

Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, kommentierte dies: „Es ist höchste Zeit, dass die Undurchsichtigkeit dieser Praxis der Währungsumrechnung aufgehoben wird. Verbraucherinnen und Verbraucher bevorzugen es häufig, in der gewohnten Währung zu zahlen, sind sich dabei aber nicht bewusst, wenn sie draufzahlen. Ich begrüße die Maßnahme der Kommission, um die Transparenz zu verbessern. Anbieter solcher Währungsdienste berechnen häufig zusätzliche Kosten, ohne die Kundinnen und Kunden darüber zu informieren. Zumindest sollte der Verbraucher wissen, was ihm in Rechnung gestellt wird."

Quelle: Europäische Kommission

Mehr Informationen und die BEUC Stellungnahme