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DatenschutzMarkt-Check offenbart Mängel bei Bonitätsabfragen bei Auskunfteien im Internet

Heute hat die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) Ergebnisse eines aktuellen Markt-Checks zum kostenlosen Auskunftsanspruch von Verbrauchern bei Wirtschaftsauskunfteien veröffentlicht. Dafür hatte die VZ NRW im Rahmen des Projekts "Aktuelle verbraucherpolitische Herausforderungen in der digitalen Welt" Anfang 2016 die GP Forschungsgruppe mit einer Stichprobenerhebung beauftragt. Für die Untersuchung holten rund ein Dutzend Verbraucher bei diversen Auskunfteien (Creditreform Boniversum, Bürgel, Deltavista, arvato infoscore und SCHUFA) Auskünfte zum Test ein.

Die Untersuchung liefert folgende Ergebnisse:

  • Bei online abgeschlossenen Mobilfunk-, Kredit- oder sonstigen Kaufverträgen nimmt die Kreditwürdigkeit der Verbraucher eine zentrale Rolle ein.
  • Abfragen zur Kreditwürdigkeit laufen jedoch bei vielen Online-Transaktionen häufig für Verbraucher unbemerkt im Hintergrund mit. So werden Bonitätsabfragen bei Auskunfteien bspw. nicht nur bei der Abwicklung von Zahlungen veranlasst, sondern mitunter beim alleinigen Öffnen bestimmter Internetseiten.
  • Zudem ist es für Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändlern gängige Praxis, bei fast jedem Geschäft, die Kreditwürdigkeit des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien zu erfragen, ohne dass der Kunde davon in Kenntnis gesetzt wird.
  • Kostenlose Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit gespeichert werden, sind allerdings auf den Internetseiten der untersuchten Auskunfteien häufig versteckt oder schwer auffindbar. Dadurch besteht für Verbraucher die Gefahr, für Auskünfte zu zahlen, die sie ähnlich auch kostenlos erhalten könnten.

Vor diesem Hintergrund fordert die VZ NRW Nachbesserungen im Bundesdatenschutzgesetz durch den Gesetzgeber. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der VZ NRW, merkte dazu an: "Der Weg zur kostenlosen Auskunft gerät im Internet mitunter zum Versteckspiel. Und wer diese dann in den Händen hält, für den ist sie ein Buch mit sieben Siegeln. Denn unverständlich bleibt, wie die gespeicherten Daten gewichtet werden und warum Verbraucher in einer Risikogruppe landen. (…) Der Gesetzgeber sollte die Auskunfteien verpflichten, dass sie klar und deutlich auf den kostenlosen Auskunftsanspruch hinweisen müssen und in den zur Verfügung gestellten Datenblättern darüber aufklären, dass fehlerhafte Daten zu berichtigen sind. (…) Nicht zuletzt: Die Auskunfteien müssen verpflichtet werden, Verbraucher automatisch zu informieren, wenn sich der Scorewert signifikant verschlechtert und warum die Verschlechterung eingetreten ist."

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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