ConPolicy
Kontakt

VerbraucherschutzMehr Produktsicherheit in der EU

Heute stimmte der EU-Ministerrat für die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, wodurch für Verbraucherinnen und Verbraucher ein höheres Maß an Produktsicherheit innerhalb der EU gewährleistet werden soll.

Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten ab Juni 2023 löst diese neue Verordnung die Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 ab und gilt dann in allen EU-Mitgliedstaaten als unmittelbar geltendes Recht, unter Berücksichtigung entsprechender Übergangsbestimmungen maximal 18 Monate später.

Die Verordnung sieht folgende Punkte vor:

  • Durch die umfassendere Anwendung des Vorsorgeprinzip müssen Verbraucherinnen und Verbraucher für alle in der EU in den Verkehr gebrachten Produkte künftig immer eine Ansprechperson innerhalb der EU haben, um sich bei eventuellen Problemen mit der gekauften Ware melden zu können.
  • Online-Marktplätze sollen stärker für die Produktsicherheit in die Pflicht genommen werden. So müssen sie beispielsweise anhand des Safety Gate Portal stichprobenartig prüfen, ob Angebote auf ihrem Marktplatz bereits als gefährlich identifiziert wurden.
  • Zudem werden die Pflichten und Aufgaben für Hersteller, Importeure, Händler oder Fulfilment-Dienstleister konkret festgelegt.
  • Beim Rückruf eines gefährlichen Produkts sollen mehr Verbraucherinnen und Verbraucher davon erfahren und besser informiert werden, beispielsweise über ihre beim Produktkauf hinterlegten Kontaktinformationen. Bei einem Rückruf haben sie grundsätzlich die Wahl zwischen mindestens zwei kostenlosen Abhilfemaßnahmen wie der Erstattung des Kaufpreises, dem Ersatz des zurückgerufenen Produkts oder der Reparatur.

Christiane Rohleder, Staatssekretärin, sagte hierzu: „Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sind nun besser vor gefährlichen Produkten geschützt. Deutschland hat sich erfolgreich für strengere Regeln der Produktsicherheit eingesetzt. Wir begrüßen, dass Online-Marktplätze zukünftig mehr Verantwortung übernehmen müssen. Wir werden dies auch in der Umsetzung genau beobachten und erwarten, dass in künftigen Vorschlägen zur Produktsicherheit noch weitere Verpflichtungen für Anbieter von Online-Marktplätzen berücksichtigt werden. Auch deshalb hat Deutschland gemeinsam mit Spanien, Frankreich, Dänemark und Portugal eine Protokollerklärung abgegeben.“

Quelle: BMUV

Weitere Informationen