Das Europäische Parlament hat eine neue Richtlinie verabschiedet, um das EU-Verbraucherrecht im Rahmen des New Deal for Consumers anzupassen und besser durchzusetzen. Insbesondere sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und sicherer online einkaufen können, indem Online-Plattformen transparenter werden.
Dies sind die Einzelheiten:
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Laut Reform sollen Mitgliedstaaten höhere Geldbußen festsetzen können, wenn Unternehmen rechtswidrig handeln. Zugleich soll es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, ihren Kaufvertrag bei unlauteren Geschäftspraktiken vorzeitig zu kündigen.
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Für mehr Transparenz müssen Online-Plattformen kenntlich machen, ob Verkäufer geschäftlich oder als Privatperson agieren. Es muss angegeben werden, welche Parameter für die Reihenfolge der Produktauflistung verwendet wurden, und ob Verkäufer für den Rang ihre Produktplatzierung unter den Suchergebnissen gezahlt haben.
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Kundenbewertungen auf Online-Plattformen müssen authentisch und das Kundenbewertungssystem nachvollziehbar sein.
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Personalisierte Preise müssen eindeutig als solche für Verbraucherinnen und Verbraucher gekennzeichnet sein. Zudem muss ersichtlich sein, auf welcher Grundlage diese Personalisierung zustande kommt – bspw. aufgrund der Verwendung bestimmter Endgeräte oder des Bestellverlaufs.
Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, sagte hierzu: „Diese Reform ist hilfreich, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen zu können. Heutzutage besteht das größte Problem mit den Verbraucherrechten oft darin, dass sie nur unzureichend durchgesetzt werden. Behörden werden nun Verbraucherinnen und Verbraucher eindringlicher schützen können. Kundinnen und Kunden werden beim Online-Shopping besser gestellt, da sie genau wissen wer der Verkäufer ist und ob das Produkt als erstes Suchergebnis angezeigt wird, weil der Verkäufer dafür gezahlt hat.
Quelle: BEUC und vzbv
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