Die Europäische Kommission (EK) präsentierte im Rahmen der geltenden EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung neue Vorschriften, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen sollen, fundierte und nachhaltige Kaufentscheidungen bei digitalen Geräten zu treffen. Demnach müssen Smartphones und Tablets, die in der EU auf den Markt gebracht werden, mit Angabe über ihre Energieeffizienz, Batterielebensdauer und Reparaturfähigkeit versehen sein. Neue Produkte werden die bestehenden EU-Energieetiketten der Skala A-G verwenden, und die EU-weite Datenbank European Product Registry for Energy Labels (EPREL) sollen zusätzliche Produktinformationen bereitstellen.
Darüber hinaus legt die kürzlich verabschiedete Ökodesign-Verordnung die folgenden Mindestanforderungen für diese Geräte auf dem EU-Markt fest:
- Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen oder Kratzer, Schutz vor Staub und Wasser und Verwendung von ausreichend haltbaren Batterien. Die Batterien sollten mindestens 800 Lade- und Entladezyklen aushalten und dabei mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
- Vorschriften für Zerlegung und Reparatur, einschließlich der Verpflichtung der Hersteller, den Reparaturbetrieben wichtige Ersatzteile innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen und bis zu 7 Jahre nach dem Ende des Verkaufs des Produktmodells auf dem EU-Markt zur Verfügung zu stellen.
- Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades für längere Zeiträume von mindestens 5 Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts. Diskriminierungsfreier Zugang fachlich kompetenter Reparateure zu Software oder Firmware, die für den Austausch benötigt wird.
Mit dem langfristigen Ziel, die EU-Wirtschaft kreislauffähiger zu machen, sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, Energie zu sparen, den CO2-Fußabdruck zu verringern, kreislauffähige Geschäftsmodelle zu unterstützen und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Vorteile des Europäischen Green Deal zu ermöglichen.
Quelle: EK
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