Die Europäische Kommission (EK) präsentierte heute gemeinsame Kriterien gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Klarheit und Gewissheit zu verschaffen, dass sie tatsächlich umweltfreundliche Produkte kaufen, wenn sie als solche beworben werden. Außerdem sollen sie auf verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Produktinformationen zurückgreifen können, um fundiertere Entscheidungen für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen treffen zu können.
Der Vorschlag umfasst unter anderem folgende Aspekte:
- Wenn Unternehmen sogenannte Green Claims ("grüne" Umweltaussagen) über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, müssen sie Mindeststandards dafür einhalten, wie sie diese Aussagen belegen und kommunizieren.
- Vor Veröffentlichung dieser Green Claims, die nicht unter die bestehenden EU-Vorschriften fallen, müssen diese von unabhängiger Stelle überprüft und wissenschaftlich belegt werden. Dazu gehört beispielsweise eine wissenschaftlichen Analyse der Umweltauswirkungen, die für ihr Produkt tatsächlich relevant sind sowie etwaige Zielkonflikte zu ermitteln, um ein vollständiges und genaues Bild zu liefern.
- Dies betrifft ausdrückliche Werbeaussagen wie „Verpackung zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff“ oder „ozeanfreundlicher Sonnenschutz“.
- Darüber hinaus sollen Umweltzeichen ausdrücklich reguliert werden, indem sie verlässlich, transparent und unabhängig geprüft sein und regelmäßig überprüft werden müssen.
- Da es derzeit mindestens 230 verschiedene Kennzeichnungen gibt, die nachweislich für Verwirrung und Misstrauen unter Verbraucherinnen und Verbrauchern sorgen, muss der weiteren Ausbreitung neuer öffentlicher und privater Umweltzeichen entgegengewirkt werden.
- Zu diesem Zweck werden neue öffentliche Kennzeichnungssysteme verboten, es sei denn, sie werden auf EU-Ebene entwickelt, und für neue private Systeme wird nachzuweisen sein, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme.
Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, kommentierte dies: „Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Dschungel von unregulierten Green Claims wissen, welche Produkte wirklich nachhaltig sind? Die Kommission geht entschiedener gegen Greenwashing vor und setzt dem wilden Westen der unbegründeten grünen Behauptungen ein Ende. Dem Problem vorzubeugen, anstatt es zu korrigieren, wenn der Schaden bereits entstanden ist, ist ein innovativer Schritt, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen wird, die nachhaltig handeln wollen und dafür verlässliche Informationen benötigen. Ein künftiges EU-Gesetz über umweltfreundliche Angaben wird jedoch nur so gut sein wie seine Durchsetzung. Es ist gut, dass die Kommission die Botschaft vernommen hat. Die Behörden werden hohe Geldstrafen gegen Unternehmen verhängen müssen, um den Markt ein für alle Mal von irreführenden grünen Angaben und Etiketten zu säubern. Es ist auch eine gute Nachricht, dass Verbraucherorganisationen die Möglichkeit haben werden, Sammelklagen vor Gericht einzureichen.“
Quelle: EK & BEUC
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