Heute tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten in Kraft. Wichtiger Bestandteil ist das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), welches es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend zu machen. Folgende Regelungen sind vorgesehen:
- Um den Anforderungen der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten gerecht zu werden, ist ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen vorgesehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig ebenfalls eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.
- Streitmittler sind für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle verantwortlich und müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen. Außerdem achten Anerkennungsbehörden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen.
- Bei Streitigkeiten in Branchen ohne branchenspezifische Schlichtungsstellen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft an die Allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ wenden.
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, merkte dazu an: „Schlichtungen bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen und risikolosen Weg, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Wir schaffen die Möglichkeit, ohne den Aufwand und das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses schnell und einfach zu seinem Recht zu kommen. Eine erfolgreiche Schlichtung bietet die Chance, dass trotz eines Streits eine Kundenbeziehung intakt bleibt. Mit den Schlichtungsstellen verbessern wir die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Quelle: BMJV
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