Ab heute tritt das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft, wodurch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweiterte Kompetenzen erhält.
Dieses neue Gesetz soll die Rolle des BSI als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes zur Information, Warnung und Beratung stärken. Um Sicherheitslücken in IT-Systemen schnellstmöglich zu erfassen und zu schließen und zur Abwehr von Cyber-Angriffen
Dies sind weitere Details:
- Durch das IT-Sicherheitsgesetz soll der digitale Verbraucherschutz gestärkt und in den Aufgabenkatalog des BSI aufgenommen werden.
- Auf Bundesebene wird das BSI somit zur unabhängigen und neutralen Beratungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen der IT-Sicherheit.
- Neben der Verpflichtung privater Unternehmen zur Einhaltung spezieller IT-Sicherheitsmaßnahmen werden außerdem die Vorgaben zur Cyber-Sicherheit in den Mobilfunknetzen erweitert.
- Um die Informationssicherheit in 5G-Mobilfunknetzen zu gewährleisten, müssen Netzbetreiber hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und zudem kritische Komponenten zertifizieren – bspw. vernetzte Hardware-Elemente, die Behörden aufgrund hoher Datenströme als äußerst bedeutsam einstufen.
- Das Gesetz sieht außerdem vor, den Einsatz kritischer Komponenten zu untersagen, sofern sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit voraussichtlich gefährden.
Arne Schönbohm, Präsident des BSI, sagte hierzu: „Für das BSI ist dieser Tag ein echter Meilenstein. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ebnet den Weg für ein verbessertes Cyber-Sicherheitsniveau in Deutschland. Wir werden unser bestehendes Angebot noch deutlich erweitern, bei Gefahren warnen, informieren und Orientierung im digitalen Alltag und bei Produkten geben. Ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher soll in Zukunft klar erkennbar machen, welche Produkte bereits bestimmte IT-Sicherheitsstandards einhalten. Mit diesem Orientierungsangebot möchten wir zügig auf den Verbrauchermarkt gehen.“
Quelle: BSI
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