Heute verabschiedete der Bundestag das neue Verpackungsgesetz. Es soll dazu beitragen, einerseits Verpackungsabfälle privater Haushalte zu vermeiden und diese zudem zu mehr Recycling zu bewegen. Vor dem Hintergrund, dass der Anteil an Mehrwegverpackungen zwischen 2004 und 2014 von zwei Dritteln auf unter 50 Prozent gesunken ist, soll die neue Verordnung diesem Trend entgegenwirken.
Die die zentralen Aspekte des neuen Verpackungsgesetzes sind:
- Höhere Wiederverwertungs-Quoten: Bis zum Jahr 2022 soll die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen (heute bei 36 Prozent) auf 63 Prozent ansteigen – bei Papier (70 Prozent) und Glas (75 Prozent) auf jeweils 90 Prozent.
- Bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen: Einzelhändler werden per Gesetz zu gut sichtbaren Regalkennzeichnungen verpflichtet, sodass sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf bewusster für Ein- oder Mehrweg entscheiden können.
- Höhere Mehrweg-Quote: Der Anteil an Mehrwegverpackungen soll entgegen des derzeitigen Trends auf 70 Prozent erhöht werden. Damit sollen auch verhältnismäßig weniger pfandfreie Verpackungen in Umlauf gelangen.
Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin, merkte dazu an: „Nach jahrelangem Ringen haben wir heute im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das uns auf dem Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und den Umweltschutz insgesamt einen großen Schritt voranbringt. Wir stärken das Recycling von Verpackungen durch höhere Recyclingquoten. Wir schaffen Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen. Wir stärken Mehrweg durch mehr Transparenz an den Getränkeregalen."
Quelle: Bundesumweltministerium
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