Heute kündigte die Bundesnetzagentur an, dass Verbindungspreise ins Ausland für 56 internationale Vorwahlen bei Anrufen aus dem deutschen Mobilfunknetz kostenfrei und vor dem Signalton angesagt werden müssen. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor betrügerischen Anrufversuchen aus dem Ausland (Ping-Anrufen) und damit verbundenen teuren Rückrufen geschützt werden. Bis zum 01. März 2019 müssen Betreiber von Mobilfunknetzen und Mobilfunkanbieter dies umgesetzt haben.
Hier weitere Einzelheiten:
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Bei Ping-Anrufen erscheint nach kurzem Klingeln ein Anruf in Abwesenheit dessen Nummer sich leicht mit einer lokalen Vorwahl verwechseln lässt: Die Vorwahl von Koblenz (0261) ähnelt der von Madagaskar (00261) und Rostocks Vorwahl (0381) erinnert auf den ersten Blick an die von Serbien (00381).
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Ziel dieser Lockanrufe ist es, im Falle eines kostenpflichtigen Rückrufs die Anrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten, um von den so generierten Verbindungsentgelten zu profitieren.
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Nun sollen kostenlose Preisansagen die Anrufer darüber informieren, dass sie eine ausländische Rufnummer anwählen und dies – ab dem Zeitpunkt eines Signaltons – mit hohen Kosten verbunden sein kann. Diese Preisansage ist u.a. für Anrufe in Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum vorgeschrieben.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte dazu: „Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor. Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen. Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen. Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, können sie das Gespräch abbrechen, ohne dass Kosten entstehen."
Quelle: Bundesnetzagentur
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