Heute überreichte der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) sein Gutachten „Verbraucherrecht 2.0 – Verbraucher in der digitalen Welt“ dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin. Für eine sichere und transparente Nutzung digitaler Dienste präsentiert der SVRV konkrete Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese reichen von gesetzlichen Neuerungen und Änderungen über rechtliche Neudefinitionen bis hin zu neuen Forschungsansätzen. Dies sind einige zentrale Forderungen:
- Gesetz zur Regelung der Algorithmen: Durch rechtliche Vorgaben soll sichergestellt werden, dass Algorithmen die Vorgaben des Verbraucherrechts, des Anti-Diskriminierungsrechts und der digitalen Sicherheit berücksichtigen. Bei direktem Verbraucherkontakt sollen dabei zugrundeliegende Parameter der Algorithmen transparent gemacht werden.
- „Code of Conduct“: Unternehmen sollen dazu angehalten werden, einen Verhaltenskodex über die Verwendung von personenbezogenen Daten, künstlich intelligenter Systeme und Big Data Analyse auszuarbeiten.
- Transparente Vertragsbeziehungen: Unter anderem sollen digitale Dienstleister (soziale Netzwerke, Plattformen) Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsabschluss und bei Vertragsänderungen kurz und prägnant über relevante Datenschutzvorgaben und AGBs informieren. Zudem müssen Plattformbetreiber vor Erstellung eines Kunden-Accounts genaue Angaben zur Funktion des digitalen Dienstes und Charakter der Rechtsbeziehungen offenlegen.
Prof. Hans Micklitz, Mitglied des SVRV, sagte dazu: „Jede Lösungsoption orientiert sich daran, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Verbraucher in der digitalen Welt zu schaffen. (…) Notwendig ist die Bündelung der verstreuten Kompetenzen in Bezug auf digitale Dienstleistungen in einer Behörde.“
Quelle: SVRV
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