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DigitalisierungSmarte Sprachassistenten verstehen mehr als sie sollen

Heute präsentierte das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen (vz NRW) Ergebnisse einer technischen Prüfung der digitalen Sprachassistenten Google Assistant und Amazon Alexa. Demnach verstehen beide Geräte mehr als sie sollen und reagieren auf Begriffe und abgewandelte Wortkombinationen, die über das ursprünglich programmierte Aktivierungswort hinausgehen.

Dies sind die wichtigsten Ergebnisse:

  • Amazon Alexa reagiert auch auf „Alexandra“ (für „Alexa“), „Gecko“ (für „Echo“) und „Ham wa schon“ (umgangssprachlich „Haben wir schon“ statt „Amazon“). Es zeigt sich, dass der Sprachassistent mitunter völlig willkürlich reagiert.

  • Google Assistant hört nicht nur auf „Ok Google“ oder „Hey Google“, sondern auch auf „Ok Kuchen“ und „Ok Du“ sowie auf starke Abwandlungen wie „Ok, gucken wir mal!“. Auch alltägliche Wortkombinationen wie „Ok gut“ lösen den Sprachassistenten aus.

  • Sowohl bei Google als auch Amazon werden gespeicherte Gesprächsinformationen mitunter über auch für Werbungszwecke verwendet. Beispielsweise wird bei Installation des Google-Sprachassistenten ein Adserver zur Überlieferung und Erfolgsmessung von Online-Werbung eingebunden. Amazon holt sich mit der App-Installation das Einverständnis der Nutzerinnen und Nutzer zur Verwendung von Cookies und Internet-Werbung ein.

Vor diesem Hintergrund hat sich Google bisher offengehalten, Auskunftsanfragen von Nutzerinnen und Nutzern zu gespeicherten Daten nach eigener Einschätzung abzulehnen. Nach erfolgreicher Abmahnung von Google durch das Marktwächter-Team wurde diese unzulässige Bestimmung gestrichen.

Dr. Ayten Öksüz, Mitglied des Marktwächter-Team vz NRW, resümiert: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bei der Nutzung von digitalen Sprachassistenten also bewusst machen, dass auch von Ihnen unbeabsichtigt Daten an die Anbieter-Server übertragen werden könnten. Es wäre also denkbar, dass der „Gesprächsstoff“ der Nutzer auch über den reinen Informationsdienst hinaus für Werbung genutzt werden könnte.“

Quelle: Marktwächter Verbraucherzentrale NRW

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