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VerbraucherschutzSpielzeuge und Autos zählen zu den gefährlichsten Produkten im Schnellwarnsystem

Die Kommission veröffentlichte heute ihren Bericht zum Europäischen Schnellwarnsystem für gefährliche Konsumgüter 2017. Insgesamt verzeichnete das System 2.201 Warnmeldungen zu gefährlichen Produkten, die im Umlauf sind. Demnach stehen Spielzeuge – bspw. Modelle der beliebten Fidget Spinner – sowie Autos und Motorräder an der Spitze der gefährlichen Produkte, die erkannt und vom Markt entfernt wurden. Außerdem zeigte sich, dass nationale Behörden solche Warnungen genau beobachten und entsprechend vorgehen, um den Markt für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherer zu machen.

Dies sind die zentralen Punkte:

  • „Spielzeuge“ war die am meisten gemeldete Produktkategorie mit 29 Prozent, gefolgt von "Kraftfahrzeugen" mit 20 Prozent und "Bekleidung, Textilien und Modeartikel" mit einem Anteil von 12 Prozent.

  • Die am häufigsten gemeldeten Risiken waren Körperverletzungen (28 Prozent) und Chemikalienrisiko (22 Prozent).

  • Die Mehrzahl der als gefährlich gemeldeten Produkte stammt aus Ländern außerhalb der EU, wobei China am häufigsten gemeldet wurde. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Zahl der Meldungen zu Produkten aus China im Jahr 2017 mit 1.155 Meldungen stabil bei 53 Prozent.

  • Gefährliche Produkte aus europäischen Mitgliedstaaten machten mit 413 Meldungen einen Anteil von 26 Prozent aus.

Mit dem Ziel, die bestehenden Vorschriften zu modernisieren sowie die Durchsetzung und den Verbraucherschutz weiter zu verbessern, möchte die Kommission im April diesen Jahres die neuen Rahmenbedingungen für Verbraucher („New Deal for Consumers“) vorstellen.

Monique Goyens, Generaldirektorin der Verbraucherorganisation BEUC, merkte hierzu an: "Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten nicht das gleiche Maß an Schutz, je nachdem, wo sie leben. Je mehr Behörden nach fehlerhaften Produkten suchen, desto mehr finden sie und leider gibt es diesbezüglich große Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Ländern. Die Mitgliedstaaten müssen die Anzahl der Kontrollen und die Höhe der Geldbußen in allen Kategorien von Konsumgütern, von Kosmetika bis zu Fitnessuhren und Wasserkochern, dringend erhöhen. Vernetzte Produkte, die für Kinder eine neue Gefahr darstellen, können immer noch legal in den EU-Regalen bleiben, weil der rechtliche Rahmen veraltet ist. Die Mitgliedstaaten sind nicht befugt, Produkte wie „Cayla“, die Spionagepuppe, vom Markt zu nehmen. Dies erfordert eine dringende Überarbeitung der Regeln, um Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich zu schützen."

Quelle: Europäische Kommission

Mehr Informationen  und BEUC-Statement