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VerbraucherschutzStrengere Vorschriften für Online-Finanzdienstleistungen

Heute hat die Europäische Kommission einen Reformvorschlag angenommen, um die geltenden EU-Vorschriften zu Finanzdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Fernabsatzgeschäft zu modernisieren. Damit sollen Verbraucherrechte gestärkt und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im EU-Binnenmarkt gefördert werden.

Seit dem Erlass der Vorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen im Jahr 2002 hat sich dieser Markt mit der fortschreitenden Digitalisierung, neuer Arten von Finanzdienstleistungen sowie pandemiebedingter Zunahme von Online-Transaktionen erheblich weiterentwickelt.

Der Vorschlag zur Modernisierung der EU-Vorschriften, der im nächsten Schritt im Rat und Europäischen Parlament erörtert wird, sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Verbesserte Wahrnehmung des 14-tägigen Widerrufsrechts: Bei elektronischen Verkäufen für Finanzdienstleistungen müssen Unternehmen eine Schaltfläche für den Widerruf bereitstellen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Ausübung ihres Widerrufsrechts zu erleichtern. Außerdem sind Unternehmen verpflichtet, eine Mitteilung zum Widerrufsrecht zu übermitteln, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die vorvertraglichen Informationen weniger als einen Tag vor Vertragsschluss erhalten.
  • Klare Vorschriften zu vorvertraglichen Informationen: Zur Modernisierung der elektronischen Kommunikation werden Unternehmen dazu verpflichtet, vorab bestimmte Informationen bereitzustellen – bspw. ihre E-Mail-Adresse sowie versteckte Kosten oder Risiko der Finanzdienstleistung.
  • Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf dem Bildschirm angezeigt werden und die Verwendung von Pop-ups oder Linkschichten zur Bereitstellung von Informationen werden ebenfalls reguliert. Somit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend Zeit haben, die erhaltenen Informationen mindestens einen Tag vor der eigentlichen Unterzeichnung zu verarbeiten.
  • Verbraucherschutz beim Abschluss von Online-Finanzdienstleistungsverträgen: Für ein besseres Verständnis zu Finanzdienstleistungsverträgen im Internet werden Unternehmen verpflichtet, faire und transparente Online-Systeme einzurichten und bei der Nutzung von Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatboxen angemessene Erklärungen bereitzustellen. Dabei soll auch menschliches Eingreifen verlangt werden können, falls die Interaktion mit Online-Tools nicht vollständig zufriedenstellend ist.
  • Rechtsdurchsetzung: Die zuständigen Behörden sollen mit Mitteln für eine wirksamere Durchsetzung ausgestattet werden. Bei grenzüberschreitenden Verstößen werden für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge strengere Sanktionen gelten – im Höchstmaß mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes.
  • Harmonisierung im Binnenmarkt: Zur Gewährleistung des gleich hohen Verbraucherschutzniveaus sollen diese Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten vollständig harmonisiert und ähnliche Vorschriften für alle Anbieter eingeführt werden.

Monique Goyens, BEUC-Generaldirektorin, kommentierte dies: "In einer Zeit, in der die Überschuldung nur einen Mausklick entfernt ist, kommt dieser Vorschlag zum richtigen Zeitpunkt. Schon viel zu lange sind die Verbraucher Opfer von Finanzangeboten geworden, die einfach zu gut sind, um wahr zu sein, und die aufgrund völlig veralteter Rechtsvorschriften so gut wie keinen Schutz bieten. Mit diesem Vorschlag werden die Verbraucherrechte im Bereich der Finanzdienstleistungen in das digitale Zeitalter geholt, denn die Finanzbranche spricht die Verbraucher zunehmend online an. Dienste wie „Sofort kaufen, später bezahlen“ haben rasant zugenommen und locken die Verbraucher mit betrügerischen Praktiken in die Verschuldung, ohne dass viele wissen, worauf sie sich einlassen. Diese Überarbeitung wird nicht nur Schuldner schützen, sondern auch die Verbraucher, wenn sie online Anlageentscheidungen treffen, und sie wird einen faireren Online-Marktplatz für Finanzdienstleistungen schaffen."

Quelle: EK & BEUC

Weitere Informationen und BEUC-Pressemitteilung