Heute präsentierte die Europäische Verbraucherorganisation BEUC die Ergebnisse einer internationalen Befragung von Fluggästen. Im September und Oktober 2016 wurden dafür insgesamt 11.273 Verbraucherinnen und Verbrauchern befragt, die innerhalb der letzten 12 Monate gereist waren. Die Angaben wurden mithilfe von Online- und Papierfragebögen erhoben und umfassen mehr als 20.000 Flugerfahrungen. Unter den befragten Ländern befinden sich Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien.
Dies sind einige der zentralen Ergebnisse:
- Das Recht auf Entschädigung bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder wegen Flugannullierung wurde in nur 25 Prozent der Fälle eingehalten.
- Das Recht auf Verpflegung (Essen und Getränke) nach einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden oder wegen Flugannullierung wurde lediglich bei knapp der Hälfte der Fälle eingehalten.
- Bei Gepäckproblemen (Verzögerung, Schaden oder vollständiger Verlust) erhielten Fluggäste lediglich in 15 Prozent der Fälle eine Erstattung.
Hinsichtlich der untersuchten EU-Mitgliedsstaaten deuten diese Ergebnisse auf eine unzureichende Durchsetzung der EU-Fluggastverordnung 261/2004 hin. Diese Verordnung räumt Verbraucherinnen und Verbrauchern bei einer Verspätung oder Streichung von Flügen besondere Entschädigungs- und Unterstützungsrechte ein.
Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC), merkte dazu an: "Diese Umfrageergebnisse sind besorgniserregend, weil die Fluggesellschaften trotz der EU-Vorschriften diese oft ignorieren und den Behörden nicht die entsprechende Durchsetzung gelingt. Fluggastrechte müssen in allen Fällen geschützt werden und nicht nur für diejenigen, die sich beschweren. Wir rufen die Fluggesellschaften dazu auf, eine Entschädigung zu leisten, wenn diese fällig ist, und bei Verspätungen auf ihre Passagiere zu achten."
Quelle: Europäische Verbraucherorganisation BEUC
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