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Verbraucherschutz„Sweep" deckt irreführende Informationspolitik bei Online-Shops auf

Die Europäische Kommission veröffentlichte heute die Ergebnisse eines EU-weiten Screenings, eines sogenannten „Sweeps“, wobei die Websites von 481 Online-Shops für Kleidung und Schuhe, Möbel und Haushaltsgegenstände sowie Elektrogeräte untersucht wurden. Hierfür koordinierte die Kommission den von 27 EU-Verbraucherschutzbehörden simultan durchgeführten „Sweep“ und stellte fest, dass zwei Drittel der überprüften Websites gegen grundlegende EU-Verbraucherschutzrechte verstoßen.

Dies sind die wesentlichen Ergebnisse:

  • Während 160 der überprüften Websites dem EU-Verbraucherrecht entsprachen, wurden 321 Websites (67 Prozent) aufgrund von Unregelmäßigkeiten für weitere Untersuchungen markiert.

  • Bei über einem Fünftel der markierten Websites war der angezeigte Preis aufgrund fehlender Angaben zu Lieferung, Versand und Zusatzkosten unvollständig oder Hinweise zu Zusatzkosten fehlten komplett.

  • Mehr als ein Viertel der markierten Websites informierte Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über ihr Widerrufsrecht, das sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen geltend machen können.

  • Auf über einem Drittel der markierten Websites fehlten Verbraucherinformationen zur mindestens zweijährigen gesetzlichen Garantie auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung von fehlerhafter Ware – auch wenn der Fehler erst nach dem Lieferungszeitpunkt erkannt wird.

  • 45 Prozent aller überprüften Websites stellten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Link zur Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, erklärte hierzu: „Es ist nicht hinzunehmen, dass europäische Verbraucherinnen und Verbraucher bei Internet-Käufen in zwei von drei Onlineshops nicht richtig über ihre Rechte informiert werden. Die EU-Rechte wie das Recht, Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgeben zu können, stärken das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Online-Handel. Diese Rechte sollten nicht im Kleingedruckten untergehen.“

Quelle: EK

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