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VerbraucherschutzVerbraucherfreundliche Abwicklung geringfügiger Forderungen EU-weit in Kraft

Seit dem 14. Juli 2017 gelten die überarbeiteten Vorschriften des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Dieses neue beschleunigte Verfahren soll die bisher langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher bei grenzüberschreitenden Forderungen im Wert von bis zu 5.000 € vereinfachen.

Die neuen Regeln sehen Folgendes vor:

  • Das Verfahren soll helfen, die üblichen Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen beizulegen. Beispielsweise wenn ein online bestelltes Produkt aus einem anderen EU-Land nicht der Produktbeschreibung entspricht und Verbraucherinnen und Verbraucher anschließend Probleme mit der Kostenrückerstattung durch den Händler haben.
  • Neben kommerziellen Fällen gilt dieses Verfahren auch für grenzüberschreitende Streitigkeiten "ziviler" Natur. Das Verfahren kann etwa für Streitigkeiten bei Warenlieferungen, Geldzahlungen, Unfallschäden oder wenn ein Vertrag erfüllt werden soll eingesetzt werden.
  • Das neue Verfahren steht Streitparteien als Alternative zu den Verfahren in den Mitgliedsländern zur Verfügung. Ein Urteil des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen gilt in einem anderen Mitgliedstaat als anerkannt und durchsetzbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung oder weiterer Formalitäten bedarf.
  • Außerdem sollen unnötige Reisen zur Anwesenheit bei Gerichtsterminen vermieden werden, indem verfügbare Technologien besser genutzt werden. Beispielsweise werden die neuen Verfahren online angestoßen, zur Kommunikation werden Videokonferenzen genutzt, das Gericht akzeptiert per E-Mail versandte Dokumente und die physische Anwesenheit der Streitparteien wird nur auf Fälle begrenzt, bei denen das Gericht keine Entscheidung aufgrund schriftlicher Unterlagen treffen kann.
  • Darüber hinaus werden die resultierenden Gerichtsgebühren auf einen Wert begrenzt, der proportional zum Streitwert ist.

Quelle: Europäische Kommission

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