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VerbraucherschutzVerbraucherinnen und Verbraucher beanstanden unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch

Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur Einzelheiten zu Verbraucherbeschwerden im Telekommunikationssektor für das Jahr 2019. Demnach gingen Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung leicht zurück, Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch nahmen jedoch zu.

Dies sind weitere Einzelheiten:

  • Mit rund 57.600 Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung verzeichnete die Bundesnetzagentur einen leichten Rückgang gegenüber 62.200 Beschwerdefällen im Vorjahr.

  • Neben Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen beschwerten sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher über unerlaubte Werbung für Telekommunikations-, Finanz- und Versicherungsprodukte sowie Gewinnspiele und Print-Abos.

  • Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 116.500 auf rund 125.500 Fälle an.

  • Knapp ein Viertel dieser Beschwerden bezogen sich auf sogenannte Ping-Anrufe, bei denen ein verpasster Anruf einer ausländischen Nummer erscheint und der Rückruf enorm kostspielig ist. Als Gegenmaßnahme erweiterte die Bundesnetzagentur eine verpflichtende kostenlose Preisansage auf insgesamt 56 internationale Vorwahlen.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, merkte hierzu an: „Wir setzen uns unvermindert für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ein und haben erneut hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Erfolge unserer Arbeit sehen wir im Jahr 2019 beim Schutz der Verbraucher vor Ping-Anrufen. Hier sind die Beschwerdezahlen deutlich zurückgegangen.“

Quelle: Bundesnetzagentur

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