Die Europäische Kommission hat heute Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage zu Passagierrechten in der EU veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen, dass weniger als die Hälfte der europäischen Bürgerinnen und Bürger weiß, dass auf EU-Ebene Rechtsvorschriften zum Schutz der Passagierrechte für alle unterschiedlichen Reisearten gelten.
Für diese Verbraucherumfrage wurden im Frühjahr 2019 insgesamt 27.973 EU-Bürgerinnen und Bürger interviewt. Als „Reisende“ wurde dabei Verbraucherinnen und Verbraucher definiert, die in den letzten 12 Monaten entweder per Flugzeug, Bahn (Fernverkehr), Reisebus, Schiff oder Fähre gereist sind.
Dies sind weitere Einzelheiten:
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32 Prozent aller Befragten, einschließlich „Reisender“ und „Nicht-Reisender“, wissen, dass EU-Fahrgastrechte für alle unterschiedlichen Transportarten existieren. Nur 14 Prozent kennen die Rechte für Flugreisende, 8 Prozent für Bahnreisende, 5 Prozent für Busreisende und 3 Prozent für Schiffs- oder Fährverkehr im Einzelnen.
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Reisende, die mit mindestens einem der genannten Verkehrsträger gereist sind, wissen mit 43 Prozent eher über ihre EU-Passagierrechte Bescheid.
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Je nach Beförderungsart variiert der Anteil der Reisenden, die sich vor Reiseantritt vom Verkehrsunternehmen gut über ihre Rechte informiert fühlten: 40 Prozent der Fluggäste, 29 der Passagiere von Schiffen und Fähren und 26 Prozent der Bahn- und Busreisenden.
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Insgesamt brachten 26 Prozent der Reisenden aller Transportarten aufgrund einer Störung eine offizielle Beschwerde beim Verkehrsunternehmen vor. Während knapp mehr als die Hälfte der Reisenden mit dem Umgang ihrer Beschwerde zufrieden war, waren nur 37 Prozent damit zufrieden wie die Verkehrsunternehmen sie über Beschwerdeverfahren informierte.
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72 Prozent der Befragten, die während ihrer Reise Probleme erlebten, reichten keine Beschwerde ein, weil sie dies für aussichtslos hielten (45 Prozent) und der Geldbetrag als zu gering angesehen wurde (25 Prozent).
Adina Vălean, EU-Kommissarin für Verkehr, erklärte dazu: „Die Europäische Union ist weltweit der einzige Raum, in dem die Bürger durch umfassende Fahr- und Fluggastrechte geschützt sind. Aber diese Rechte müssen noch besser bekannt gemacht werden und leichter verständlich und durchsetzbar sein. Zudem sollten unsere Vorschriften sowohl den Fahr- und Fluggästen als auch den Dienstleistern mehr Rechtssicherheit bieten. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, die Rechte von Flug- und Bahnreisenden zu modernisieren. Nun müssen der Rat und das Europäische Parlament rasch eine Einigung darüber erzielen, um sicherzustellen, dass Reisende in der EU wirksam geschützt werden.“
Quelle: EK
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