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VerbraucherschutzVorsicht bei smartem Spielzeug zu Weihnachten

Beim vorweihnachtlichen Geschenkekauf warnt die Bundesnetzagentur derzeit Verbraucherinnen und Verbraucher vor intelligentem Spielzeug und vernetzten Alltagsgegenständen, die möglicherweise die Privatsphäre verletzen. Daher sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf genau über die Funktionsweise der vernetzten Geräte informieren und Produktbeschreibungen sowie Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps überprüfen.

Vor folgenden Produktkategorien wird insbesondere gewarnt:

  • Smart Toys: Funkfähige Spielzeuge, die Gespräche von Kindern und anderen Personen mithören oder heimlich beobachten können, sind in Deutschland verboten – darunter fallen mitunter per App steuerbare Roboter, sprechende Puppen oder vernetzte Kuscheltiere. Erlaubt sind hingegen Spielzeuge, die auch ohne Internetverbindung oder Datenübertragung an die Hersteller sprechen oder Fragen beantworten können.

  • Smartwatches: Sobald eine Smartwatch zusätzlich zur normalen Telefonfunktion über eine Abhör- oder verdeckte Bildaufnahmefunktion verfügt, sogenannte „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“ oder „one-way conversation“, ist diese in Deutschland verboten.

  • GPS-/GSM-Tracker: Tracker mit einer Abhörfunktion, die per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktiviert werden kann, sind in Deutschland verboten – denn diese Abhörfunktion kann grundsätzlich jeder aktivieren, der die per SIM-Karte verknüpfte Telefonnummer des GPS-/GSM-Trackers kennt.

  • Futter-/Leckerliautomaten: Solche Automaten für Haustiere können verboten sein, wenn sie heimlich per Kamera und/oder Mikrofon Bilder bzw. Audiodateien über WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können.

Allgemein gilt als Faustregel: Sobald heimlich von extern auf ein integriertes Mikrofon oder eine Kamera zugegriffen werden kann, ist das Gerät in Deutschland verboten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten also besonders darauf achten, ob ein Gegenstand eine funkfähige Kamera/Mikrofon besitzt oder ob es Bild-/Audiodateien kabellos an den Hersteller übertragen kann, denn dann muss der Aufgenommene hierüber die volle Kontrolle haben.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, merkte an: „Smarte Spielzeuge sehen oft harmlos aus. Sobald sie jedoch unbemerkt Ton oder Bild aufnehmen und diese Daten weitersenden können, sind sie verboten. Es lohnt sich, Smart Toys auf dem Wunschzettel kritisch zu prüfen und die Produktbeschreibung genau zu lesen.“

Quelle: Bundesnetzagentur

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