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VerbraucherschutzWebsite-Screening deckt „Dark Patterns“ als manipulative Praktiken in vielen Online-Shops auf

Gemeinsam mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden der 23 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island (Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, kurz CPC-Netz) veröffentlichte die Europäische Kommission heute die Ergebnisse ihres EU-weiten Website-Screenings (bekannt als „Sweep“) zur Ermittlung möglicher Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht.

Bei der aktuellen Überprüfung wurden 399 Online-Shops von Einzelhändlern untersucht, die Produkte von Textilien bis hin zu Elektronikartikeln anbieten. Zudem lag der Schwerpunkt auf drei spezifischen Arten von manipulativen Praktiken, den so genannten „Dark Patterns“. Diese veranlassen Verbraucherinnen und Verbraucher häufig dazu, Entscheidungen zu treffen, die möglicherweise nicht in ihrem besten Interesse liegen.

Dies sind die wichtigsten Ergebnisse:

  • Die Untersuchung ergab, dass 148 der untersuchten Websites (37 Prozent) mindestens eine der folgenden drei „Dark Patterns“ enthielten, um Verbraucherentscheidungen zu beeinflussen: 1. Falsche Countdown-Timer, 2. Websites, die so angelegt sind, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu Käufen, Abonnements oder anderen Entscheidungen gedrängt werden und 3. verborgene Informationen.
  • So wurden beispielsweise auf 42 Websites falsche Countdown-Timer mit Fristen für den Kauf bestimmter Produkte verwendet.
  • 54 Websites lenkten Verbraucherinnen und Verbraucher entweder durch ihre visuelle Gestaltung oder sprachliche Mittel zu bestimmten Entscheidungen – von Abonnements bis hin zu teureren Produkten oder Lieferoptionen.
  • Bei 70 Websites wurde festgestellt, dass wichtige Informationen verborgen oder für Verbraucherinnen und Verbraucher schlecht sichtbar sind – bspw. Angaben zu den Lieferkosten, zur Zusammensetzung der Produkte oder zur Verfügbarkeit einer preisgünstigeren Alternative. 23 Websites versteckten Informationen mit dem Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher zum Abschluss eines Abonnements zu verleiten.
  • Die Durchsuchung umfasste auch die Apps von 102 der untersuchten Websites, von denen 27 ebenfalls mindestens eine der drei „Dark Patterns“ aufwiesen.

Didier Reynders, EU-Justizkommissar, erklärte hierzu: „Die Kontrolle hat ergeben, dass sich fast 40 Prozent der Online-Shopping-Sites manipulativer Praktiken bedienen, um Schwächen der Verbraucherinnen und Verbraucher auszunutzen oder sie zu täuschen. Dieses Verhalten ist eindeutig unrecht und verstößt gegen die Verbraucherschutzregeln. Bereits heute gibt es verbindliche Instrumente, um dagegen vorzugehen, und ich fordere die nationalen Behörden auf, ihre Möglichkeiten der Strafverfolgung auszuschöpfen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und diese Praktiken zu bekämpfen. Parallel dazu überprüft die Kommission alle Verbraucherschutzvorschriften, um sicherzustellen, dass diese an das digitale Zeitalter angepasst sind. Dabei prüft sie auch, ob Dark Patterns ausreichend berücksichtigt sind.“

Quelle: EK

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