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VerbraucherschutzAirbnb verpflichtet sich zu Änderungen, um EU-Verbrauchervorschriften zu erfüllen

Nach einem Aufruf der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden im Juli 2018 hat Airbnb nun angekündigt, die gestellten Forderungen in Bezug auf EU-Verbrauchervorschriften zu erfüllen. Insbesondere hat sich Airbnb dazu verpflichtet, notwendige Anpassungen ihrer Geschäftsbedingungen vorzunehmen und ihre Online-Preisdarstellung zu verbessern. Diese Überarbeitung muss bis Ende 2018 auf allen EU-Sprachversionen der Airbnb-Website abgeschlossen sein.

Dies sind die Details:

Preistransparenz und Offenlegung der Betreiber

  • Airbnb kündigte an, dass künftig der gesamte Buchungspreis angezeigt wird – inklusive Nebenkosten für Service und Reinigung. Falls der Endpreis nicht im Voraus verfügbar ist, muss Airbnb Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich über zusätzliche Gebühren informieren.

  • Darüber hinaus muss Airbnb eindeutig mitteilen, ob eine Unterkunft von einem privaten oder gewerblichen Betreiber angeboten wird, da die Verbraucherschutzregeln jeweils variieren.

Klarstellung von Geschäftsbedingungen und Beseitigung gesetzeswidriger Konditionen

  • Im Falle von Personen- oder Sachschäden wird deutlich gemacht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen – insbesondere das Recht, einen Gastgeber zu verklagen – in Anspruch nehmen können.

  • Verbraucherinnen und Verbrauchern soll klar sein, dass sie dazu berechtigt sind, Airbnb vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes zu verklagen.

  • Darüber hinaus ist Airbnb verpflichtet bei der Beendigung eines Vertrags oder der Entfernung bestimmter Inhalte Verbraucherinnen und Verbrauchern explizit darüber zu informieren. Gegebenenfalls soll Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels und auf Entschädigung zugestanden werden.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, merkte an: „Online-Unternehmen haben die Art und Weise revolutioniert, wie wir reisen, Unterkünfte finden und unseren Urlaub verbringen. Aber sie müssen sich auch voll und ganz an die Vorschriften halten und Verantwortung übernehmen, wenn Dinge schiefgehen. Die EU-Verbraucherrechte gelten sowohl offline als auch online. Es ist erfreulich, dass Airbnb bereit ist, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und damit für volle Transparenz und Klarheit darüber zu sorgen, wofür Verbraucher bezahlen. Diese Maßnahme ist Teil eines breiteren Engagements für einen stärkeren Verbraucherschutz im Internet. Deshalb haben wir vor einigen Monaten im Rahmen der „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ gestärkte Verbraucherschutzvorschriften vorgeschlagen.“

Quelle: Europäische Kommission

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