Vergangene Woche veröffentlichte die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur ihren Tätigkeitsbericht 2017. Dieser beinhaltet Auswertungen und Informationen zu Verbraucherbeschwerden beim Versand von Briefen und Paketen, die zu einem Schlichtungsantrag führten.
Dies sind die zentralen Aspekte:
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Mit insgesamt 1.001 Schlichtungsanträgen wurden 2017 im Vergleich zum Vorjahr rund viermal so viele Anträge bei der Schlichtungsstelle Post eingereicht. In 191 Fällen erzielte die Schlichtungsstelle eine gütliche Einigung durch ein Verfahren. In 414 Fällen lehnte der jeweilige Postdienstleister jedoch eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab.
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Grund für diese dynamische Entwicklung, die sich auch zu Beginn 2018 fortsetzt, ist das erhöhte Paketvolumen bedingt durch den wachsenden Online-Handel.
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Die vermehrten Schlichtungsanträge zeigen auch, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Postdienstleistern oft nicht ohne behördliche Unterstützung durchsetzen können.
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Verbraucherbeschwerden gab es hauptsächlich zu beschädigten oder verloren gegangenen Paketen. Streitfragen bezogen sich häufig auf die Haftung bei abgeschlossenen Beförderungsverträgen im Hinblick auf Verpackungsanforderungen oder den Versand von wertvollen und sensiblen Gegenständen wie Schmuck oder verderblichen Waren.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, merkte dazu an: „Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hat sich in Konfliktfällen als erfolgreicher Vermittler zwischen Kundinnen und Kunden sowie Unternehmen erwiesen. Leider verweigert die Mehrzahl der Unternehmen bereits in ihren AGB-Klauseln die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren. Das ist für die Verbraucher ein herber Rückschlag. Allein die enorm steigende Antragszahl unterstreicht die Notwendigkeit der Verfahren. Neue Regelungen könnten dem Verbraucherschutz sehr helfen, wenn sie dazu beitragen, dass Postdienstleister sich in der Sache mit dem Schlichtungsantrag befassen müssen.“
Quelle: Bundesnetzagentur
Mehr Informationen und der Bericht