Behavioral Economics hat sich als eigenständige wirtschaftswissenschaftliche Forschungsrichtung etabliert, die die neo-institutionellen bzw. -klassischen Modelle aufgrund der verhaltenswissenschaftlichen Bezüge erheblich relativiert (und ihre Verhaltensannahmen des homo oeconomicus bzw. rational handelnden Menschen infrage stellt). Gerade für den Verbraucherschutz trägt Behavioral Economics dadurch, dass irrationale Verhaltensweisen einbezogen werden, dazu bei, neue Herangehensweisen und Ansätze zu berücksichtigen, allen voran das „Nudging". Aus juristischer Perspektive bietet Behavioral Economics im Verbraucherschutzrecht Hilfestellung für die Entwicklung neuer Schutzmechanismen, die von dem hergebrachten reinen Informationsmodell, wie es im europäischen Verbraucherschutzrecht noch immer dominiert, und den Cooling-off-Zeiten zur „Wiederherstellung" des rationalen Verhaltens abrücken und andere Instrumente in den Vordergrund stellen. So kann aufgezeigt werden, dass das klassische Widerrufsrecht als ein Opt-out-Recht weniger genutzt wird als es bei einer umgekehrten Gestaltung, eines Opt-in in Form einer nochmals erforderlichen Bestätigung des geschlossenen Vertrags der Fall wäre.
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