Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19. Februar 2016 wurden erstmalig die Grundlagen für eine bundesweite flächendeckende Verbraucherschlichtung gelegt. Zugleich wurde das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) beauftragt, die Arbeit einer ausgewählten, bundesweit tätigen Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bis zum 31. Dezember 2019 Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle zu fördern und in einem wissenschaftlichen Forschungsvorhaben deren Funktionsweise zu untersuchen, um Erkenntnisse in Bezug auf Inanspruchnahme, Fallzahlen, Arbeitsweise, Verfahrensdauer, Erfolgsquoten, Kosten und Entgelte zu sammeln und auszuwerten. Nachfolgend soll gemäß über die Ergebnisse des Forschungsvorhabens berichtet werden.
Link zur Publikation