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VerbraucherschutzBundesnetzagentur zieht Ortungsgeräte mit Abhörfunktion aus dem Verkehr

Die Bundesnetzagentur teilte heute mit, dass sie ab sofort verstärkt gegen Ortungsgeräte und deren Verkauf vorgehen wird, falls diese neben der Ermittlung von Positionsdaten per GPS oder GSM zudem eine Abhörfunktion besitzen. Diese GPS-/GSM-Tracker dienen der Standortbestimmung gestohlener Fahrzeuge oder entlaufener Haustiere und sollen auch in Schulranzen für Kinder zum Einsatz kommen. Eine zusätzliche Abhörfunkt dieser Geräte ist in Deutschland jedoch verboten.

Dies sind die zentralen Punkte:

  • GPS-/GSM-Tracker mit Abhörfunktion können per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktiviert werden und so Gespräche unbemerkt mithören. Dafür muss lediglich die zugehörige Telefonnummer der SIM-Karte des Trackers bekannt sein.

  • Potenziellen Käuferinnen und Käufern wird empfohlen, entsprechende GPS-/GSM-Geräte auf eine Abhörfunktion zu überprüfen. In der Produktbeschreibung wird diese meist als eine „Monitor-„ oder „Mithörfunktion“ sowie als Nutzungshinweis zur Gesprächsüberwachung beschrieben.

  • Neue Käuferinnen und Käufer fordert die Bundesnetzagentur dazu auf, das entsprechende Gerät zu vernichten und einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Besitzerinnen und Besitzern dieser Geräte sollen die Tracker unschädlich machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, merkte dazu an: „Immer häufiger werden GPS-Tracker zum Orten von Personen eingesetzt, oft auch von Kindern. Wenn diese zugleich über ein Mikrofon verfügen und mit ihnen Gespräche unbemerkt mitgehört werden können, handelt es sich um eine verbotene Sendeanlage. Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr.“

Quelle: Bundesnetzagentur

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