ConPolicy
Kontakt

DigitalisierungDigital Markets Act: Neue Big Tech-Regeln sorgen für mehr Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher

Heute gab die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) bekannt, dass die Ministerinnen und Minister der EU-Länder den Digital Markets Act (DMA) gebilligt haben und damit die letzte Hürde vor dem Inkrafttreten als endgültiges EU-Recht genommen haben. Als Regelwerk umfasst der DMA Verpflichtungen und Verbote für Big-Tech-Unternehmen, damit sie weder innovative Wettbewerber behindern noch unfaire Geschäftspraktiken anwenden.

Mit folgenden Regeln soll der DMA faire und wettbewerbsfähigere digitale Märkte sowie eine bessere Auswahl und Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen:

  • Nutzerinnen und Nutzer sollen frei entscheiden können, welche Apps und Dienste sie nutzen wollen. Daher sollen Technologieunternehmen, wie etwa Google, in Zukunft nicht mehr in Suchergebnissen auf eigene Produkte lenken, sodass diese gegenüber der Konkurrenz bevorzugt dargestellt werden. Zudem wird es nicht mehr möglich sein, dass Apple Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zwingt, den eigenen Bezahldienst für In-App-Käufe zu nutzen.
  • Big Tech Gatekeeper sollen nach dem DMA nicht mehr in der Lage sein, ohne Zustimmen der Nutzerinnen und Nutzer persönliche Daten, die über ihre Kernplattformdienste gesammelt wurden, mit Daten aus anderen Quellen zu kombinieren. Demnach könnte das Digitalunternehmen Meta nicht länger Daten zwischen seinen Diensten Facebook, Instagram und WhatsApp kombinieren, ohne diese Anforderungen zu erfüllen.
  • Instant-Messaging-Anbieter sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, sich für eine Einbeziehung der Interoperabilität zu entscheiden. Das würde dazu führen, dass Telegram- oder Signal-Nutzerinnen und -Nutzer nun Nachrichten mit WhatsApp-Nutzern austauschen könnten.

Ursula Pachl, stellvertretende BEUC-Generaldirektorin, merkte an: „Der heutige Tag ist ein Meilenstein, um die digitalen Märkte wieder ins Gleichgewicht zu bringen und einige der schlimmsten wettbewerbsfeindlichen Praktiken von Big Tech in der EU zu stoppen. Viel zu lange haben die Verbraucher unter einem Mangel an Auswahlmöglichkeiten gelitten, während Big Tech verschiedene Teile des Marktes zu ihrem Vorteil ausnutzte. Durch diese neue EU-Rechtsvorschrift haben die Verbraucher nun eine echte Wahl, welche Apps oder Dienste sie nutzen wollen, und werden nicht mehr auf die eigenen Produkte von Big Tech gelenkt. Es ist eine gute Nachricht zu hören, dass die Kommission plant, eine Task Force zur Umsetzung und Durchsetzung des DMA einzurichten. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Kommission alle Experten einstellen kann, die sie benötigt, einschließlich Verhaltenswissenschaftler, Datenwissenschaftler und KI-Experten. Wenn die Kommission nicht über die notwendigen internen Fachkenntnisse und Ressourcen verfügt, besteht die Gefahr, dass das DMA durch eine ineffektive Durchsetzung gelähmt wird und Big Tech vom Haken gelassen wird.“

Quelle: BEUC

Weitere Informationen