Seit Ende Mai diesen Jahres wird die Billig-Onlineplattform Temu mit ihren aktuell 92 Millionen aktiven Nutzer:innen in der EU (Stand: September 2024) als sehr große Online-Plattform (VLOP) eingestuft. Mit dieser Einstufung gehen neue Pflichten einher, so muss Temu gemäß dem Digital Services Act strengere Maßnahmen gegen illegale Produkte und Inhalte ergreifen. Derzeit besteht der Verdacht, dass der chinesische Onlinehändler nicht genug für die Umsetzung dieser Maßnahmen unternimmt. Sollte der Konzern gegen die Auflagen verstoßen, drohen Strafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des Umsatzes.
Konkret werden im Verfahren der EU-Kommission folgende Punkte geprüft:
- die eingerichteten Systeme zur Unterbindung des Verkaufs illegaler Produkte
- die potenziell suchterzeugende Gestaltung der Plattform
- die Empfehlungssysteme, mit denen Nutzerinnen und Nutzer zu Einkäufen angeregt werden sollen
- die Einhaltung der Verpflichtung eines Datenzugangs für Forschende
Mit der Einleitung eines förmlichen Verfahrens wird die Kommission zunächst weitere Beweise sammeln, hat aber auch die Möglichkeit, den Erlass eines Beschlusses wegen Nichteinhaltung geltenden Rechts zu erteilen.
Margarethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin äußert sich zu diesem Verfahren: „Wir wollen dafür sorgen, dass Temu das Gesetz über digitale Dienste einhält. Insbesondere durch die Gewährleistung, dass Produkte, die auf der Temu-Plattform verkauft werden, den EU-Standards entsprechen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht schaden. So stellen wir sicher, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen und jede Plattform, einschließlich Temu, die Rechtsvorschriften uneingeschränkt einhält, die unseren europäischen Markt sicher und fair für alle machen.“
Quelle: Europäische Kommission