Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit das Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI) angenommen. Das Ziel der neuen Verordnung besteht darin, vertrauenswürdige KI in Europa und weltweit zu fördern. Hierzu werde sicherstellt, dass KI-Systeme Grundrechte, Sicherheit und ethische Grundsätze respektieren und zudem die Risiken hochleistungsfähiger KI-Modelle adressieren.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte das klare Votum des Europäischen Parlaments und betonte, dass es das Potential an Talenten in Europa stärken und einen globalen Standard für vertrauenswürdige KI setzen wird. EU-Kommissar Thierry Breton lobte das Gesetz als Ergebnis langjähriger Vorbereitungen, Konsultationen und Verhandlungen. Breton hob hervor, dass das Gesetz eine ausgewogene, risikobasierte und zukunftssichere Regelung darstellt, die Transparenz sicherstellt und den Austausch von Informationen zwischen Entwicklern und Unternehmen fördert.
Die Vorschriften werden zukünftig einem risikobasierten Ansatz folgen. Diese sind auf die Höhe des eingeschätzten Risikos einer KI-Anwendung abgestimmt:
- Minimales Risiko: KI-Anwendungen mit minimalem Risiko (z.B. Empfehlungssysteme oder Spam-Filter) erhalten einen Freipass und reduzierte Anforderungen, wobei Unternehmen sich freiwillig zu zusätzlichen Verhaltenskodizes verpflichten können.
- Hohes Risiko: Als risikoreich eingestufte KI-Anwendungen werden höhere Anforderungen erfüllen müssen. Zu solchen Anwendungen zählen auch kritische Infrastrukturen, wie beispielsweise KI-Anwendungen in den Bereichen Wasser-, Gas- und Stromversorgung, Medizin, Bildung und Strafverfolgung sowie Biometrische Identifizierungs-, Kategorisierungs- und Emotionserkennungssysteme.
- Unannehmbares Risiko: Künftig verboten werden KI-Systeme mit einer eindeutigen Bedrohung der Grundrechte. Hierunter fallen beispielsweise solche Anwendungen, die Verhalten manipulieren, „Social Scoring“ ermöglichen oder Anwendungen in der vorausschauenden Polizeiarbeit.
- Spezifisches Transparenzrisiko: Verbraucher:innen sollen eindeutiger informiert werden, sobald sie mit KI-bezogenen Anwendungen und durch KI-generierte Informationen in Kontakt treten. Dies soll beispielsweise durch klarere Kennzeichnung und aktiv bereitgestellte Informationen ermöglicht werden.
- Strafen: Beim Verstoß gegen Vorschriften ist mit Geldstrafen zu rechnen.
Weitere Aspekte des Gesetzes betreffen den Umgang mit KI-Anwendungen für allgemeine Zwecke und Festlegungen in Bezug auf Risikomanagement. Zur Sicherstellung der Umsetzung und Durchführung und zu Verwaltungszwecken wird zudem ein AI-Office in der Europäischen Kommission eingerichtet. Auch International ist die Europäische Kommission involviert, Regelungen für vertrauenswürdige KI zu fördern.
Die Verordnung wird abschließend geprüft und voraussichtlich vor Ende der Legislaturperiode endgültig verabschiedet. Sie muss formell vom Rat gebilligt werden. Das KI-Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und wird zwei Jahre später vollständig anwendbar sein, mit jeweils verschiedenen Regelungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten. Um den Übergang zu erleichtern, hat die Kommission den KI-Pakt ins Leben gerufen, der die Umsetzung unterstützen soll und KI-Entwickler dazu aufruft, die Verpflichtungen des Gesetzes vorzeitig zu erfüllen.
Quelle: EP
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