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iff institut für finanzdienstleistungen e.V.Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Leseempfehlung

Autoren:
Udo Reifner, Dirk Ulbricht, Wolfhard Kohte, Dörte Busch & Kerim S. Al-Umaray

Erscheinungsdatum:
2018

Publikation:
iff institut für finanzdienstleistungen e.V., Schlussbericht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will die inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken extern evaluieren lassen und hat dafür die Erstellung einer Studie ausgeschrieben. Der zu evaluierende Zeitraum erstreckt sich vom 9. Oktober 2013 bis 31. Oktober 2016. Mit der Studie soll eine Einschätzung der Wirksamkeit der inkassorechtlichen Regelungen des Gesetzes ermöglicht und zudem ein etwaiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf aufgezeigt werden. Die Aufgabe ist damit eine klassische ex-post-Evaluierung der Situation nach Gesetzesänderung.

Die Untersuchung hat gezeigt, dass seit Umsetzung des Gesetzes die Kosten, mit der Schuldner durch die Inkassobranche belastet werden, deutlich gestiegen sind. Damit ist ein Kernelement der Novellierung nicht erreicht worden. Am Häufigsten kommt auch im nichtanwaltlichen Inkasso ebenso wie im anwaltlichen Inkasso die Gebührenberechnung mit 1,3-fachem Satz vor, zusätzlich werden in der Regel weitere Auslagen beansprucht. So summiert sich eine 30- Euro Bestellung im Internet bei Nichtzahlung ohne Einrechnung der Mahnkosten des ursprünglichen Gläubigers schon mit dem Erstanschreiben auf 100,20 Euro und verdreifacht sich somit. Anhand der Aktenlage der vom BDIU zur Verfügung gestellten Erstanschreiben kann ein Überblick über die verschiedenen Branchen gegeben werden, die Inkassounternehmen beauftragen.

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